Seit dem 11.04.2014 darf sich die gerade ihren regulären Doktortitel aberkannt bekommen habende Bundestagsabgeordnete Annette Schavan wieder mit einem Doktortitel schmücken, wenn auch nur h.c., aber immerhin. Möglich macht dieses die Universität Lübeck und da spielen moralische Aspekte keine Rolle, so verkommen sind inzwischen Scheins Wissenschaft und Forschung. Im Spiegel-online heißt es dazu am 12.04.2014:
“Der Präsident erklärt, der Ehrendoktor werde an Persönlichkeiten verliehen, “die sich um die Wissenschaft verdient gemacht haben”. Das Verfahren sei mit dem regulären Doktortitel nicht zu vergleichen, aber gleichwohl “aufwendig”. Dann erzählt Dominiak noch einmal die Geschichte, wie die Ministerin der Uni geholfen habe, unter “legaler Umgehung des Kooperationsverbots”.”
Dem Grunde nach hat die Staatsanwaltschaft nun die ehrenvolle Aufgabe, hier in Sachen Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung gegen Schavan und die Uni Lübeck zu ermitteln, denn auch immaterielle Vorteile wie z.B.Ehrentitel “Dr. med. h.c.” unterfallen ggf. dem Tatbestand der Annahme in strafrechtlicher Hinsicht.
Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /230542)

In Sachen des Dr. med. h.c. der Annette Schavan steht Vorteilsnahme und Vorteilgewährung mithin im Raum. von B. Lenniger (Bundessprecher), sofern nicht ausdrücklich anders festgestellt, ist lizenziert unter einer Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International Lizenz.