Der bundesdeutsche Amtswalter glaubt an das persönliche Haben subjektiver Rechte in Gestalt des Persönlichkeitsrechtes gegenüber dem von ihm verfassungswidrig behandelten Grundrechtsträger, doch da irrt er.

Die im Bonner Grundgesetz unverbrüchlich verankerten Grundrechte bilden gegenüber den drei Gewalten unmittelbar geltendes Recht zugunsten des einzelnen Grundrechtsträgers für den Fall, dass Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung hoheitlich gegen den Grundrechtsträger tätig werden wollen und zwar ebenfalls unverbrüchlich. Das bedeutet, dass die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen selbstverständlich dann nicht auch dem öffentlich Bediensteten zur Seite stehen, wenn dieser als Amtsträger hoheitlich gegen den einzelnen Grundrechtsträger handelt, in welcher Form übrigens auch immer. Der Amtsträger ist dann bloßer Amtswalter und besitzt gegenüber dem einzelnen Grundrechtsträger keinerlei subjektiven Rechte, ansonsten würden nämlich die unmittelbares Recht bildenden und die öffentliche Gewalt unverbrüchlich bindenden unverletzlichen Grundrechte des Grundrechtsträgers als sodann auch Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen de facto leerlaufen.

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Das deutsche braune Nazi-Pack hat scheinbar weltweit nicht nur Unterschlupf gefunden, sondern im Geiste des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler dessen Vernichtungsdoktrin zugunsten seiner Herrenrasse von anderswo nach der bedingungslosen Kapitulation am 08.05.1945 das Verbrechen fortgesetzt.

“Nach dem Zweiten Weltkrieg emigrierten deutsche SS-Männer, Militärs und Raketentechniker in den Nahen Osten. Sie sollten arabischen Machthabern helfen, Israel zu bekämpfen. Für die Beziehungen des jüdischen Staats zur jungen Bundesrepublik bedeutete das eine enorme Belastung.” (Quelle: Focus-online, 14.03.2015)

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BGH-Präsidentin Bettina Limperg schämt sich für Richter aus den Fünfzigern wegen Zigeuner-Urteil, vermeldet Spiegel-online am 12.03.2015.

“Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich von einem rassistischen Urteil aus dem Jahr 1956 distanziert, in dem Angehörige der Sinti und Roma unter anderem als “Landplage” bezeichnet wurden. Man könne sich für diese Rechtsprechung nur schämen, sagte BGH-Präsidentin Bettina Limperg bei einem Besuch des Dokumentationszentrums der Sinti und Roma in Heidelberg.” (Quelle: Spiegel-online, 12.03.2015)

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Grundrechtepartei empfiehlt dem griechischen Finanzminister die Vituperation anlässlich der Verleihung des Großen Anton-Hynkel-Preises an den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vom 23.03.2013 nachzulesen.

“Die Kritik der neuen griechischen Regierung an der deutschen Haltung im Schuldenstreit bekommt immer stärker eine persönliche Note. Ein griechischer Regierungssprecher warf dem deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble nun vor, er habe seinen griechischen Amtskollegen Gianis Varoufakis beleidigt.” (Quelle: t-online, 12.03.2015)

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Der Beamte ist nicht als Träger subjektiver Rechte, sondern als Amtswalter und Glied der Verwaltung anzusprechen.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2009 – OVG 4 B 53.08 –, Rn. 31

Der Hauptantrag ist unzulässig. Die Anfechtungsklage ist gemäß § 42 Abs. 1 VwGO unstatthaft. Bei den angegriffenen Weisungen handelt es sich nicht um Verwaltungsakte. Sie sind, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, nicht auf unmittelbare Rechtwirkung nach außen gerichtet (§ 35 Satz 1 VwVfG Bbg). Dieses Merkmal fehlt Maßnahmen gegenüber Beamten, die - wie hier - nach ihrem objektiven Sinngehalt auf organisationsinterne Wirkung abzielen, weil sie dazu bestimmt sind, den Beamten nicht als Träger subjektiver Rechte, sondern als Amtswalter und Glied der Verwaltung anzusprechen. Hierzu gehören Maßnahmen, die bestimmen, auf welche Art und Weise der Beamte seinen dienstlichen Verrichtungen nachzukommen hat. Eine Anordnung mit einer solchen Zielrichtung stellt nicht deshalb einen Verwaltungsakt dar, weil sie sich auf die subjektive Rechtsstellung eines Beamten auswirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, juris Rn. 10; VGH München, Beschluss vom 28. August 2006 - 3 B 02.3257, 3 B 03.31 -, juris Rn. 20; a.A. OVG Münster, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 6 A 848/84 -, DGVZ 1987, 119).

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Deutsche Werteordnung

Der in der Bundesrepublik Deutschland simulierte Rechtsstaat ist tatsächlich stramm rechts. Er ist die bloße Fortsetzung des Nationalsozialismus mit anderen Mitteln.

Hitler war Kompetenzordnung / Blut fließt nicht mehr auf Straßen / KZ heißen jetzt Residenz- und Arbeitspflicht / Angriffskrieg ist Werteverteidigung / Geld ist Waffe / Der Untermensch bekommt Hartz-IV / Bürger minderen Rechts verteidigen die Wohlfühldiktatur und demonstrieren gegen Asylanten / Armut heißt soziale Schwäche / Asozial heißt Individualität / Propaganda heißt jetzt zwangsbezahlte Pressefreiheit / Die öffentliche Gewalt fordert mit öffentlicher Gewalt die Erfüllung von Pflichten, welche sie selbst niemals erfüllen würde, und maßt sich Rechte an, welche sie den Bürgern entzieht / Alles wohl behütet von Waffenträgern in fast schwarzer Uniform / Über allem schwebt ein nie erfülltes Grundgesetz, entrückt im fernen Himmel der Demokratie / Gestern gehörte uns Deutschland, heut schon die halbe Welt.

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Polizeibeamte leisten ab sofort keinen Treueeid mehr gemäß § 38 BeamtStG, es soll beamtenrechtlich ausreichen, wenn Name, Dienstgrad und Dienststelle in die rechte Achselhöhle tätowiert sind.

Es erinnert inzwischen trotz 65 Jahre Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in der Bundesrepublik Deutschland alles an den Schuhmacher Friedrich Wilhelm Voigt, der am 16. Oktober 1906 als Hauptmann verkleidet mit einem Trupp gutgläubiger Soldaten den Bürgermeister verhaftete und die Stadtkasse raubte. Während das Ereignis damals auf großes öffentliches Interesse stieß und als Köpenickiade sprichwörtlich in die deutsche Sprache einging, können heute Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und vor allen Dingen die Rechtsprechung verfassungswidrig tun und lassen was sie wollen, ohne dass dieses auch nur annähernd so viel öffentliche Aufmerksamkeit erlangt, wie der falsche Hauptmann von Cöpenick sie damals erfuhr.

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