Berlusconi, ehemaliger italienischer Regierungschef, u.a. wegen Amtsmissbrauch zu sieben Jahren Haft in Italien verurteilt.

“Der frühere italienische Regierungschef Silvio Berlusconi ist im “Ruby“-Prozess um Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch schuldig gesprochen worden. Ein Mailänder Gericht verurteilte ihn am Montag in erster Instanz zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und einem lebenslangen Verbot öffentlicher Ämter.” (Quelle: T-online, 24.06.2013)

Kein bundesdeutscher Amtsträger braucht sich in der Bundesrepublik Deutschland jemals Sorgen zu machen, dass ihm ein ähnliches Schicksal wie Berlusconi widerfahren könnte, nämlich wegen Amtsmissbrauch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, denn im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland wurde vorsätzlich der am 15.06.1943 von den Schergen des NS-Terrorregimes ersatzlos gestrichene Amtsmissbrauch trotz seines Wiederauflebens mit dem Ende des NS-Terrorregimes am 30.04.1945 durch den Tod des Massenmörders und Usurpators Adolf Hitler sowie der bedingungslosen Kapitulation am 09.05.1945 nicht wieder in das Strafgesetzbuch redaktionell aufgenommen, so dass es den Anschein bis heute hat, dass es den Amtsmissbrauch nicht gibt und nicht ohne Grund heißt es in allen westlich geprägten Rechtsstaaten: “Keine Strafe ohne Gesetz”.

Details lesen sich in der Expertise zu der Frage

“Ist der Amtsmissbrauch gemäß § 339 StGB alter Fassung rechtswirksam zum 15.06.1943 aufgehoben worden oder ist dieser Straftatbestand noch aktiver Bestandteil des heutigen Strafgesetzbuches?”

Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die Expertise

“Rechtsvergleichung betreffend die Vorschriften für den Amtsmissbrauch und das Strafbefehlsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland, Liechtenstein, Österreich und Schweiz.”

Weitere Details lesen sich insbesondere in den Expertisen auf der Seite der Grundrechtepartei im dortigen Rechtsstaatsreport.

(Originalartikel: /226623/berlusconi-ehe…ien-verurteilt/)

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Berlusconi, ehemaliger italienischer Regierungschef, u.a. wegen Amtsmissbrauch zu sieben Jahren Haft in Italien verurteilt. von B. Lenniger (Bundessprecher), sofern nicht ausdrücklich anders festgestellt, ist lizenziert unter einer Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International Lizenz.

Ein Gedanke zu „Berlusconi, ehemaliger italienischer Regierungschef, u.a. wegen Amtsmissbrauch zu sieben Jahren Haft in Italien verurteilt.“

  1. Wie es in Deutschland trotz Bonner Grundgesetz und darin verankerten Rechtsstaatsprinzip tatsächlich ausschaut, zeigt doch die Grundrechtepartei mit ihrem Fragenkatalog “Wussten Sie schon, dass…”

    1. es in Deutschland keinen Straftatbestand des Amtsmissbrauchs gibt?
    2. es in Deutschland, bis auf den Stimmenkauf, keinen Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung gibt?
    3. es in Deutschland keinen Straftatbestand der Folter gemäß Art. 1 der UN-Antifolterkonvention gibt trotz Rechtsbefehl gemäß Art. 4 des Übereinkommens an die Nationalstaaten?
    4. Ihre Einkommen- und Lohnsteuern auf der Grundlage des von Adolf Hitler erlassenen Einkommensteuergesetzes vom 16.10.1934 durch das bundesdeutsche Finanzamt eingezogen werden?
    5. ein Finanzbeamter, der Steuern im Veranlagungs- und/oder Einspruchsverfahren bewusst falsch festsetzt, keine Rechtsbeugung begeht (BGHSt 24, 326)?
    6. es nicht die vordringlichste Aufgabe eines Finanzbeamten ist, sich an das Recht zu halten (OLG Celle 3 Ws 176/86)?
    7. Beamte per Gesetz vorsätzlich rechtswidrig Gebühren und Abgaben von Ihnen zugunsten des Staates rauben dürfen, ohne dafür bestraft zu werden (§ 353 StGB)?
    8. Beamte per Gesetz vorsätzlich rechtswidrig Ihre staatlichen Leistungen zugunsten des Staates kürzen dürfen, ohne dafür bestraft zu werden (§ 353 StGB)?
    9. ein Verwaltungsakt nicht deshalb schon nichtig ist, weil er der Gesetzesgrundlage entbehrt (BFH IV B 13/81)?
    10. auch eine rechtswidrig (verfassungswidrig) zustande gekommene Entscheidung vollstreckt werden kann (LG Stade 11c Qs 65/11)?
    11. Beamte durch nichtige nationalsozialistische Gesetze das Grundgesetz außer Anwendung setzen?
    12. der erste Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hermann Höpker-Aschoff als Chefjurist der Haupttreuhandstelle-Ost an der fabrikmäßigen Ausrottung und Verwertung der osteuropäischen Juden beteiligt war?
    13. das Bundesverfassungsgericht die Anwendung von nichtigen nationalsozialistischen Gesetze zulässt?
    14. das Bundesverfassungsgericht die Anwendung verfassungswidriger/ungültiger Gesetze zulässt?
    15. das Bundesverfassungsgericht (nicht nur) die Hartz-IV-Gesetze verfassungswidrig Ihre Grundrechte verletzen lässt und die entsprechenden Schutzvorschriften des Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 1 GG), aufgrund deren diese Gesetzgebung eigentlich nichtig ist, nicht anwendet?
    16. das Bundesverfassungsgericht Ihre Verfassungsbeschwerden nicht zu bearbeiten braucht, obwohl Sie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG ein Grundrecht auf Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt haben?
    17. Sie Ihre Klagen und Beschwerden vor den Gerichten gegen die öffentliche Gewalt wegen der Verletzung Ihrer Grundrechte selbst bezahlen müssen?
    18. die juristische Ausbildung heute noch auf nationalsozialistischen Rechtslehren basiert?
    19. die Strafermittlungsbehörden die Opfer staatlicher Gewalt anklagen und nicht die Täter?
    20. deutsche Gerichte nicht nur nationalsozialistische Verbrecher schützen, sondern auch heute noch Opfer staatlicher Verbrechen verurteilen?
    21. Die Gerichte Gebühren von Ihnen auf der verfassungswidrigen Grundlage nicht mehr gültiger nationalsozialistischer Gesetze mit Zwang und Gewalt erheben und notfalls mittels Zwangshaft und Ihrem »bürgerlichen Tod zu Lebzeiten« beitreiben lassen (vgl. JBeitrO)?
    22. Widerstand gegen rechtswidrigen Missbrauch staatlicher Gewalt immer öfter mit dem Entzug der Lebensgrundlagen, Zwangsbetreuung und Zwangspsychiatrisierung bestraft wird?

    Ich bin immer noch fassungslos, dieses alles gelesen zu haben.

    http:/grundrechtepartei.de/Wussten_Sie_schon

    Wenn Berlusconi das alles wüsste, hätte er Italien wohl nach deutschen Muster gestrickt, denn dann könnte ihm jetzt keiner den Strick um den Hals legen.

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