Pflichtbewusst schweigt der deutsche Journalist die Wahrheit im Konfliktfall mit dem Staat seit demnächst 65 Jahren tot, denn in Wahrheit sind alle BVerfG-Entscheidungen seit September 1951 nichtig; warum das so ist, steht in den Expertisen der Grundrechtepartei längst schwarz auf weiß nachzulesen.

Im Bonner Grundgesetz heißt es im Art. 94 Abs. 1 Satz 2 GG seit dessen Inkrafttreten am 23.05.1949:

“Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt.”

Seit dem Inkrafttreten des wegen Verstoßes gegen das die Grundrechte garantieren sollenden Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültigen Bundesverfassungsgerichtsgesetzes am 13.03.1951 werden aber die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes, die zur Hälfte vom Bundestag zu wählen sind, stattdessen verfassungswidrig von einem nicht im Grundgesetz legitimierten Richterwahlausschuss “gewählt”. Die Wahlen dieses Personenkreises sind bis heute nichtig mit der Folge, dass seit September 1951 kein Senat und keine Kammer des Bundesverfassungsgerichtes jemals verfassungskonform besetzt gewesen ist.

Die jetzt eröffnete Diskussion, namentlich von den Mittätern in Gestalt der Bundestagsabgeordneten Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD) im SPIEGEL 13/2014 sowie nun auch von dem durch verfassungswidrigen Wahlausschuss auf verfassungswidrige Weise gewählten und somit “Nicht-Richter” M. Huber geführt, zeigt, wie willfährig bundesdeutsche Journalisten bis heute immer noch sind, denn ein Blick in den 65 Jahre alten Wortlaut des Art. 94 Abs. 1 Satz 2 GG lässt keine anders lautende Deutung, Rechtsauffassung oder Auslegung zu. Der gesamte Deutsche Bundestag hat die Hälfte der Mitglieder des BVerfG seit September 1951 zu wählen und kein sog. Richterwahlausschuss, der denn auch seit 65 Jahren keine grundgesetzliche Legitimation genießt, dieses unverbrüchliche Faktum wird jedoch ganz im Sinne der Doktrin des Nazi-Juristen, NSDAP-Mannes (dann CSU), SS-Rottenführers und 1939 Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg Dr. Willi Geiger totgeschwiegen. Geiger hat in seiner Promotion “Die Rechtsstellung des Schriftleiters” 1941 zu Papier gebracht, dass er nicht nur dem Glauben widersprach, dass die Grundrechte, die Menschenrechte der Bürger, vor der Willkür und Allmacht des Staates geschützt werden müssen, sondern schrieb er auch, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat zwar nicht verlangt werde, dass er die Wahrheit verfälschen müsse, aber dass er sie totschweige.

Sowohl die Tatsache, dass das BVerfGG seit dem 13.03.1951 wegen des nachträglich unheilbaren Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig ist als auch die Tatsache, dass auf der Basis des verfassungswidrigen § 6 des ungültigen BVerfGG die Hälfte der eigentlich vom gesamten deutschen Bundestag zu wählenden Mitglieder des BVerfG deren Wahl durch den verfassungswidrigen Richterwahlausschuss nichtig ist mit der Folge, dass seit September 1951 ausnahmslos alle Entscheidungen des BVerfG nichtig sind, hat die Grundrechtepartei in ihren einschlägigen Expertisen längstens veröffentlicht.

Auf die Ungültigkeit des BVerfGG hat die Grundrechtepartei erstmalig mit der Expertise zur Frage der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde vom 25.05.2012 hingewiesen. Die verfassungswidrige Wahl der Mitglieder des BVerfG durch den grundgesetzlich nicht legitimierten Richterwahlausschuss hat die Grundrechtepartei in ihrer Expertise „Werden die Richter des Bundesverfassungsgerichtes verfassungskonform gewählt oder ist ihre indirekte Wahl verfassungswidrig?“ am 09.06.2013 öffentlich gemacht.

Wer sich kundig machen will über die einzelnen Mitglieder des BVerfG und wie sie ihre Mitgliedschaft bekommen haben, schaut auf die Seite “Liste der Richter des Bundesverfassungsgerichtes“.

Wie es um den vermeintlichen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes fast 65 Jahre nach dessen Inkrafttreten bis heute wirklich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /230359)

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