Den Rechtsstaat westlicher Prägung auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes gibt es Scheins in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr oder es hat ihn trotz 65 Jahren Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland trotzdem noch nicht gegeben. Bereits am 17.10.1959 , also gute 10 Jahre nach Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes, veröffentlichte der damalige Bundestagsabgeordnete Dr. Adolf Arndt in Kassel seine Rede “Das unerfüllte Grundgesetz” und mahnte dringend die Erfüllung des immer noch darauf harrenden Grundgesetzes an. Das dieses Harren bis heute andauert, zeigt der wiederholt verfassungswidrige Polizeieinsatz des nds. Kriminalbeamten KOK D. Meyer gegen den nds. Kriminalbeamten a.D. und anerkannt freischaffenden Künstler Burkhard Lenniger am 17. Juni 2014 in Otterndorf. Meyer verkörpert das Sinnbild eines trotz Belehrung verfassungswidrig handelnden Befehlsempfängers, denn er scheut sich nicht, amtsmissbräuchlich ungültige Gesetze anzuwenden sowie nichtige Verwaltungsakte gegen Grundrechtsträger wider Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG gewaltsam zu vollziehen / zu vollstrecken. Die aktuellen Fakten und daraus noch am selben Tag gezogenen Konsequenzen lesen sich hier:
Dieser Meyer ignoriert kaltschnäuzig den ihm im Licht der ihn unverbrüchlich im Rahmen seines hoheitlichen Handelns und Unterlassens zwingend bindende ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland in Gestalt des Bonner Grundgesetzes absolut geläufig sein zu müssenden Lehrsatz:
“Jeder Beamte, jeder Richter hat die Pflicht a) das Gesetz auf seine grundgesetzliche Kompatilität zu prüfen und sodann auch den darauf gestützten jeweiligen Rechtsakt zu überprüfen, ob dieser a) mit dem einfachen Gesetz und auch b) mit dem GG (Grundgesetz) in Einklang steht.”
Dieser Meyer verkörpert den verfassungsfeindlichen Beamtentyp, den der Strafverteidiger Nikolas Becker im Oktoberheft 2013 “Strafverteidiger Forum” wie folgt beschreibt:
“Bemerkenswert sei “die Bereitschaft relativ hoher Amtsträger“, sich “für einen gewünschten Ermittlungserfolg ziemlich plump über Recht und Gesetz hinwegzusetzen” – und “behördenintern dafür zu sorgen“, dass niemand Angst vor strafrechtlichen Sanktionen haben müsse, wenn er es wieder so mache.”
Der Karikaturist nennt das alles
Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.
(Originaltitel: /231786 )
An der Albert-Ludwigs-Universität in Freibur im Breisgau spielte sich folgendes ab.
Prof. Vattenfall (Name geändert) bat einen Jura-Studenten der einen Sachverhalt nicht verstanden hatte an die Tafel zu treten. Als er dem Ansinnen folgte forderte er ihn auf mit der Kreide einen Strich in Richtung des Ausgangs zu ziehen. Als er das Tafelende erreichte und inne hielt sagte der Professor: “Ziehen Sie den Strich so weiter bis die Tür erreicht ist und ziehen Sie bitte die Türe von außen zu!”
Das ist unmöglich, denn solche Studenten werden Richter.
Tja, lieber Herr Lenniger,
als hätte ich es geahnt rief ich Sie erst kürzlich an um festzustellen, ob Sie “noch” unter uns verweilen was ja dann den Umständen entsprechend bewahrheitete.
Daraus folgt, daß das “NAZI-Regime” in anderer Gestalt fortlebt und Sie/Wir uns die Frage stellen müssen, ob es an der Strategie liegen könnte “alles zu vermeiden was uns persönlichen Schaden zufügen könnte!” Im Ergebnis muß ich dies leider bejahen und verweise in diesem Zusammenhang auf das beste Vorbild Mohandas Karamchand Gandhi.
Unter Wikipedia
( http:/de.wikipedia.org/wiki/Mohandas_Karamchand_Gandhi ) ist foldendes nachzulesen:
Zitat-Anfang: “Gandhi ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zu gleichnamigen Personen siehe Gandhi (Familienname). Zum Film siehe Gandhi (Film). Mohandas Karamchand Gandhi (Porträtfotografie etwa Ende der 1930er Jahre) Unterschrift von Mahatma Gandhi.
Mohandas Karamchand Gandhi (Gujarati: મોહનદાસ કરમચંદ ગાંધી, Hindi: मोहनदास करमचंद गांधी Mohandās Karamchand Gāndhī; genannt Mahatma Gandhi; * 2. Oktober 1869 in Porbandar, Gujarat; † 30. Januar 1948 in Neu-Delhi, Delhi) war ein indischer Rechtsanwalt, Widerstandskämpfer, Revolutionär, Publizist, Morallehrer, Asket und Pazifist.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts setzte sich Gandhi in Südafrika gegen die Rassentrennung und für die Gleichberechtigung der Inder ein.
Danach entwickelte er sich ab Ende der 1910er Jahre in Indien zum politischen und geistigen Anführer der indischen Unabhängigkeitsbewegung.
Gandhi forderte die Menschenrechte für Unberührbare und Frauen, er trat für die Versöhnung zwischen Hindus und Moslems ein, kämpfte gegen die koloniale Ausbeutung und für ein neues, autarkes, von der bäuerlichen Lebensweise geprägtes Wirtschaftssystem. Die Unabhängigkeitsbewegung führte mit
gewaltfreiem Widerstand,
zivilem Ungehorsam und
Hungerstreiks
schließlich das Ende der britischen Kolonialherrschaft über Indien herbei (1947), verbunden mit der Teilung Indiens. Ein halbes Jahr danach fiel Gandhi einem Attentat zum Opfer.
Gandhi musste in Südafrika und Indien insgesamt acht Jahre in Gefängnissen verbringen.
Seine Grundhaltung Satyagraha,
das beharrliche Festhalten an der Wahrheit,
umfasst neben Ahimsa, der Gewaltlosigkeit, noch weitere ethische Forderungen wie etwa Swaraj, was sowohl individuelle als auch politische Selbstkontrolle und Selbstbestimmung bedeutet.
Was unterscheidet ihn von Aktivisten wie der Grundrechtepartei und uns?
Er war bereit größtmögliche Einschränkungen der persönlichen Freiheit in kauf zu nehmen weil er insgesamt acht Jahre ins Gefängnis ging!
Meines Erachtens können wir nur überzeugen wenn wir bereit sind es ihm gleichzutun. Nämlich, mit dem System ob auf politischer oder dem Gewaltenteilungsprinzip beruhenden Grundrechtegedanken nicht mehr mit dem System zu kooperieren !
Begrifflich “Non-Cooperation”
Nicht-Zusammenarbeit) bezeichnet vor allem den Rückzug aus der Kooperation mit einem korrupten System. Non-cooperation schließt zivilen Ungehorsam im strengen oben beschriebenen Sinne aus und ist daher ein sicheres Mittel für die Massen.
Das heißt, es bleibt uns nur die Möglichkeit mit allen Kräften die sich auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes befinden zu kooperieren, insbesondere sich zu organisieren.
Mit den politischen deutschen Parteien ist das nicht zu machen und deswegen sollten wir uns an hochgestellte Persönlichkeiten des Auslands wenden.
In diesem Zusammenhang das Gefängnis aufsuchen und uns wegsperren lassen. Im Ereignisfalle Kundgebungen vor denselben von Außen organisieren um Öffentlichkeit herzustellen.
Wann fangen WIR an?
Tolle Idee! Ich schlage vor, Sie beginnen sogleich mit einer solchen Aktion, da wir offenbar nicht so mutig sind.
Zum Beispiel könnten Sie den Direktor und alle Richter des für Sie zuständigen Amtsgerichts oder auch den Leiter und die Angestellten der Finanzverwaltung öffentlich mehrmals damit konfrontieren, dass sie ungültige und verfassungswidrige Nazigesetze exekutieren. Gut wäre es, vor den entsprechenden Einrichtungen mehrere Tage zu demonstrieren und auf großen Plakaten die Aussage zu veröffentlichen: Die Herren und Damen … sind Nazis und Verbrecher, weil sie nationalsozialistische Gesetze exekutieren.
Das Ganze wird dann auf mehrfache Beleidigung hinauslaufen und auf einen verfassungswidrigen Strafbefehl mit wahrscheinlich Geldstrafe – natürlich vom gleichen Amtsgericht, dessen Personal sie mit Ihren Erkenntnissen erfreut haben. Wenn Sie jedoch großes Glück haben, wird sogar auf Freispuch gemäß § 20 StGB erkannt und eine Maßregel zur Besserung und Sicherung gemäß § 63 StGB angeordet ohne die Möglichkeit einer Wiederaufnahme.
Dann können dann im Straf- oder Maßregelvollzug ihre mutige Aktion beginnen. Wenn es soweit ist, werden wir eine große Demo vor der JVA oder der Psychiatrie organisieren und dem System endlich den verdienten Garaus machen.
Auf geht es Herr Bordurka! Hansemann, geh Du voran!
Ma hat ma Glück, ma hat ma Pech, ma hat ma Gandhi.
Was soll ich darauf entgegnen außer die Frage zu stellen:
“Wer ist Hansemann?”
Des weiteren kann ich nicht nachvollziehen warum Sie mit solchen “Totschlagsargumenten” antworten um dennoch wie nachzulesen ist bis heute unwidersprochen gegen das System auf der Basis des Bonner Grundgesetzes öffentlich anprangernd vorzugehen.
Mit dem geschätzten englischen Humor hat das m.E. wenig zu tun, sondern eher mit Sarkasmus.
Komisch, da lobt man eine Idee und fordert den Erfinder auf, diese sofort umzusetzen, und dann ist es auch wieder nicht richtig.
Ach ja; Hansemann: http:/www.lindenstrasse.de/Leute/Rollen/_B/Hans_Beimer/