Mit dem Untergang des Dritten Reiches hatte auf ausdrücklichen und nachhaltigen Befehl der Alliierten in Gestalt der Proklamtion Nr. 1 an das Deutsche Volk aus März 1945 auch die sog. nationalsozialistische Weltanschauung zu weichen. Mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes 1949 setzten jedoch die sich mit sog. Persilscheinen zum Teil selbst entnazifizierten Täter Scheins ihr Werk in Gestalt der personellen und sachlichen Kontinuitäten ungehindert fort, indem sie die freiheitlich - demokratische Grundordnung auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes und das darin unverbrüchlich verankerte Rechtsstaatsprinzip klammheimlich mit der verfassungswidrig einfachgesetzlich konstruierten Straflosigkeit für alle Scheins zugunsten des “Rechtsstaates” Bundesrepublik Deutschland von jetzt bundesdeutschen auf das BGG auch noch vereidigten Amtsträgern angestifteten und verübten Verbrechen unterwanderten. Den Auftakt hatte das NS-Terrorsystem am 15.06.1943 mit dem ersatzlosen Streichen des Tatbestandes des Amtsmissbrauches gemäß § 339 StGB a.F. gemacht, der denn auch bis heute nicht wieder in das bundesdeutsche Strafgesetzbuch eingeführt worden ist. Es scheint den Straftatbestand des Amtsmissbrauches in der Bundesrepublik Deutschland bis heute auch niemand wirklich zu vermissen. Spricht man Menschen auf das Fehlen dieses Straftatbestandes an, herrscht zumeinst nur Sprachlosigkeit gepaart von Hilflosigkeit. Auch wenn dann darauf hingewiesen wird, dass es diesen Tatbestand des Amtsmissbrauches aber ausdrücklich in allen anderen europäischen Ländern sehr wohl gibt und auch gegen hochrangige Amtsträger angewendet wird, regt sich die Volksseele eher nicht, geschweige denn auf.
Den Auftakt des Handelns wider das Bonner Grundgesetz und das Rechtsstaatsprinzip machte der erste Bundesfinanzminister Fritz Schäffer, der im Deutschen Bundestag am 11.01.1950 durch die Blume erklärte, dass die bundesdeutsche Finanzverwaltung alles so weiter machen würde, wie gehabt, denn ansonsten müsste auch der letzte Finanzbeamte das neue System erlernen und dazu gäbe es keine Zeit.
Ein Jahr später, am 15.01.1951, versprach derselbe Bundesfinanzminister Schäffer an der Bundesfinanzschule in Siegburg den “treuen Dienern eines demokratischen Systems” ihre “persönliche Unantastbarkeit” ( Straflosigkeit ) wenn sie zugunstend es Staates gemäß § 353 Abs. 1 StGBSteuern, Gebühren und Abgaben überheben, solange sie das “geraubte” und “geplünderte” nicht in die eigene Tasche stecken würden. Sie dazu auch:
“Stiftete Fritz Schäffer als erster Bundesfinanzminister am 11.01.1950 im Bundestag zum Hochverrat an?” ( link )
“Nationalsozialistische Steuergesetzgebung im Jahr 2010″ ( link )
Flankiert wird dieses grundgesetz- und rechtsstaatswidrige Treiben bis heute von der Tatsache, dass der Rechtsweg für gemäß Art.19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG den ordentlichen Gerichten besonders zugewiesene öffentlich - rechtliche Streitigkeiten von verfassungsrechtlicher Art seit 63 Jahren nicht mit den erforderlichen Organisations- und Ausführungsbestimmungen ausgestaltet ist; dass entgegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verfassungswidrig die Verfassungsbeschwerde in den Art. 93 und 94 GG sowie im BverfGG normiert worden ist; dass die gemäß § 31 Abs. 1 BverfGG die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Behörden und Gerichte normierte Bindewirkung nicht wirksam gegenüber diese Bindewirkung missachtenden Verpflichteten durchzusetzen ist; dass wider Art. 97 und 101 GG “Hilfsrichter” als Einzelrichter in den Gerichten richterliche Entscheidungen sanktionslos treffen, so dass die Dritte Gewalt auf diese Weise ihre spätere Unabhängigkeit zunächst mit Willfährigkeit zu erkaufen hat.
Entsprechend verhöhnen schamlos denn die BGH - Entscheidung des 5. Strafsenates aus dem Jahr 1972 in BGHSt 24, 326 und die des 3. Strafsenates des OLG Celle in 3 Ws 176/86 vom 17.04.1986 sowie die der 7. Gr. Strafkammer des LG Stade vom 08.04.2011 in 11c Qs 65/11 sowohl die freiheitlich- demokratische Grundordnung auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als auch den im Bonner Grundgesetz unverbrüchlich verankerten Rechtsstaat, indem sie alle drei vorsätzlich begangene Verbrechen von auf das Bonner Grundgesetz ausdrücklich vereidigten “Eintreibern” des Staates zum Nachteil von Grundrechtsträgern sowohl im Einzelfall als auch allgemeingültig entgegen Art. 1 Abs. 3 und 2 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG zu legalisieren versuchen.
Die offen das Rechtsstaatprinzip des Bonner Grundgesetzes verhöhnenden Entscheidungen lauten im Einzelnen:
BGHSt 24, 326
“Ein Finanzbeamter, der im Veranlagungsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung.”
3 Ws 176/86, OLG Celle
“Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren die Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung. Zwar hat sich der Finanzbeamte an das Recht zu halten, ohne das dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist.”
11c Qs 65/11, LG Stade
“Rechtskräftige und somit zu vollstreckende Grundentscheidungen im nachgelagerten Vollstreckungsverfahren werden nicht mehr überprüft, so dass es nicht auf die Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide bzw. der Entscheidungen der Finanzgerichte ankommt. Die Frage der Rechtskraft ist dabei auch unabhängig von der Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit der Entscheidung, so dass auch rechtswidrige Entscheidungen vollstreckt werden können.”
Ungestraft wieder die Wirk- und Funktionsweise des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rchtsnorm der Bundesrepublik Deutschland dürfen denn auch Finanzbeamte sich wie folgt dem Grunde nach verfassungs- und rechtsstaatswidrig äußern:
“Steuerbescheide aus dem Finanzamt Cuxhaven haben die Wirkung wie Gottesurteile, sie sind nicht umkehrbar”
“Ich werde auch rechtswidrig zustande gekommene Steuern beitreiben”
“Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte der Finanzämter, die Bürger in ihren Rechten verletzen, können durch entsprechende Rechtsbehelfe angefochten werden. [...] Dem gegenüber sind die von Ihnen angeprangerten fehlenden Rückgriffsmöglichkeiten auf den einzelnen Finanzbeamten - seien sie strafrechtlicher oder haftungsrechtlicher Art - vollkommen nachrangig.”
Jeder auf das Bonner Grundgesetz vereidigte Amtsträger hat dem Grunde nach die Pflicht, den klar mit den o.a. Gerichtsentscheidungen erkennbar einhergehenden Bestrebungen, nämlich die Wirkweise des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland auf diese Weise nachhaltig wirksam zu untergraben, wirksam entgegen zu treten. Solches Handeln ist jedoch nicht einmal ansatzweise weder in den Reihen des einfachen Gesetzgebers noch in den Reichen der vollziehenden Gewalt, geschweige denn in den bundesdeutschen Gerichten bis hin in den Kreis der Bundesverfassungsrichter erkennbar.
Wie blanker Hohn lesen sich denn auch augenblicklich die folgenden gemäß § 31 Abs. 1 BverfGG alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Behörden und Gerichte zwingend bindenden BverfG - Entscheidungen:
sog. Lüth - Entscheidung in BverfGE 7, 198
“In erster Linie sind die Grundrechte Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen.”
sog. Mephisto-Entscheidung in BverfGE 30, 173
“Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist eine das Verhältnis des Bereiches Kunst zum Staat regelnde wertentscheidende Grundsatznorm. Sie gewährt zugleich ein individuelles Freiheitsrecht.”
sog. Zwangsversteigerung III – Entscheidung in BverfGE 49, 220:
“Im Rechtsstaat des Grundgesetzes bedarf der Einsatz von Zwang jedoch stets einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage. Andererseits findet staatliche Gewalt eine unübersteigbare Grenze an den Grundrechten. Diese sind nicht nur subjektive Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen staatliche Maßnahmen, sondern zugleich objektive Grundentscheidungen der Verfassung, die für alle Bereiche des Rechts gelten (BVerfGE21,362[371f.] m.w.N.). Sie binden die gesamte Staatsgewalt und sind nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar wirksames Recht und damit Gesetz im Sinne des §12EGZPO.“
1. Kammer des Ersten Senats in NJW 2003, s. 1236 <1237>:
“Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen. Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.”
vom 29.03.2005 in 2 BvR 1610/03:
Die Untätigkeit eines Gerichtes verletzt den Beschwerdeführer ( red. Grundrechtsträger ) in seinem Grundrecht aus Artikel19 Abs. 4 des Grundgesetzes.
Art.19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes. Wirksam ist nur ein zeitgerechter Rechtsschutz.
Die in Art.19 Abs. 4 GG verankerte staatliche Pflicht zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schließt auch Verpflichtungen des Gesetzgebers ein, dieser muss für einen effektiven Rechtsschutz die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen bereitstellen (vgl. BverfE 77, 275 <284>; 97, 298 <315>).
Offensichtlich haben vornehmlich die Nazijuristen Hans Josef Maria Globke und Reinhard Höhn mit der Erfindung und praktischen Durchführung des Personalmanagments Harzburger Modells bis heute nachhaltig dafür Sorge getragen, dass sich im Innnenverhältnis sowohl der vollziehenden Gewalt als auch der Rechtsprechung niemand verpflichtet sieht, sich seines auf das Bonner Grundgesetz geleisteten Amtseides verpflichtet zu fühlen und ausschließlich hoheitlich sowie richterlich auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes gemäß Art 1 Abs. 3 und 2 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG einzig und allein rechtsstaatlich verankerte Verwaltungsakte zu erlassen bzw. richterliche Entscheidungen zu treffen.
Erste und wohl ausschlaggebende ideologische Helfer waren hier maßgeblich wohl die bis heute bekanntesten Kommentatoren des Bonner Grundgesetzes in Gestalt des Nazijuristen Dr. Hermann von Mangoldt sowie des Nazijuristen Dr. Theodor Maunz und seines Co-Autors Günter Dürig.
Wikipedia stellt derzeit eine Personenliste zur Verfügung, die im Dritten Reich ( NS - Terrorregime ) namentlich in der NSDAP waren und dann in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und Österreich politisch weiter aktiv waren. Eine heute noch immer interessante Betrachtung im Lichte des o.a. Artikels aber dieses Forschungs- und Dokumentationsblogs.
(Originalartikel: http:/causa-lenniger.grundrechtepartei.de/archives/18142)
Nach der obrigkeitsstaatlichen Weltanschauung, nach der wir unser Leben einzurichten haben, ist das demokratische Prinzip wegen der edlen menschlichen Natur ausreichend, um den Machtmissbrauch von Herrschenden zu verhindern, weil diese ja verpflichtet sind, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (vgl. http:/www.gewaltenteilung.de/demokratieprinzip.htm).
Realistischer erscheint mir:
Der Kampf jeder gegen jeden liegt in der Natur des Menschen. Die Durchsetzung von Eigeninteressen sind Triebfeder für die Wirtschaft (vgl. z.B. http:/www.factum-magazin.ch/wFactum_de/mensch/Philosophie_Psychologie/2001_09_01_des_menschen_wolf.php).
Macht verändert auch den Charakter (vgl. http:/www.wissen57.de/die-macht-verandert-den-charakter-des-menschen.html). Wer die Macht hat, kann eine Begründung herzaubern, die ihm ins Konzept passt. Im Internet gibt es unter http:/ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf einen Aufsatz dazu. Unter http:/www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/inst/IRP/Rechtspolitisches_Forum/15_Ruethers_EBook_geschuetzt.pdf kann ein Aufsatz zum wuchernden Richterrecht / Richterstaat gefunden werden.
Durch den Gruppenegoismus / Behördenegoismus ergibt sich, dass sich die wie in einer anderen Welt lebende Oberschicht immer mehr Rechte auf Kosten des Einzelnen nimmt bzw. dem Einzelnen erfolgreich schädigen kann.
Einige von unzähligen Zeugenaussagen:
Angela Merkel und Wolfgang Schäuble werden sich nicht erheben, um die deutschen Sparer zu retten. Sie verfolgen längst den Plan der politischen Union in Europa (völlig abgehoben – hier; und durchaus mit diktatorischen Zügen – hier). Merkel und Schäuble wissen, dass die Schulden-Union mit der vollen Härte kommen wird. Sie werden nichts dagegen unternehmen, weil sie diese Entwicklung für eine gute Sache halten: Leute wie Merkel und Schäuble, die nie in ihrem Leben außerhalb der politischen Blase gelebt haben, gelangen am Ende ihrer politischen Karriere zwangsläufig zu der Erkenntnis, dass der Staat das Beste „für die Menschen da draußen“ ist. Denn der Staat, das sind ja sie – die Merkels, Schäubles, Gabriels usw. Und das sind ihre Jobs, und die ihrer Firmen – der Parteien. Für die werden sie kämpfen…. Merkel, Schäuble und Gabriel halten die Bürger für unmündige Untertanen: Von diesen Untertanen wollen sie wiedergewählt werden, und daher muss man ihnen Glasperlen schenken. (von http:/deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/06/07/enteignung-die-deutschen-sparer-werden-wie-schafe-zur-schur-gefuehrt/).
Die angeblich funktionierende Gesetzgebungs- und Gerichtspraxis ist die schlimmste Lebenslüge, denn hier ist die Berichterstattung in allen Medien nicht nur sehr weit von den wahren Verhältnissen entfernt, sondern sogar irreführend……Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte… (von http:/unschuldige.homepage.t-online.de/default.html).
Ein ehemaliger Richter bestätigte “ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen”. Zahlreiche Richter und Staatsanwälte könne man “schlicht kriminell” nennen (vgl. u.a. http:/www.derrechtsstaat.de/?p=1936). Staranwalt Bossi hätte von Richterkumpanei gesprochen (vgl. u.a. http:/deutscher-stammtisch.de/1.php?p45&nid=105).
Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern (beim Machtapparat) Köpfe rollen müssten (vgl. http:/www.locus24.de/foc/foc-0002.html).
Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (vgl. http:/www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134).
Der Krug geht so lange zu Wasser, bis er bricht.