Im Focus-online-Ticker steht am 10.03.2014 zum Prozess Hoeneß vor dem Landgericht München II zu lesen:
13:49 Uhr: Der dritte Zeuge betritt den Raum. Es ist der ehemalige Steuerfahnder, der Hoeneß bei der Selbstanzeige geholfen hat. Er hat einen eigenen Anwalt dabei. Denn gegen ihn läuft ein Disziplinarverfahren. Der Anwalt erklärt, dass sein Mandat nichts sagen möchte.
14.53 Uhr: Hoeneß und er lernten sich 2002 kennen. Hoeneß rief ihn am 15. Januar 2013 an. Er solle nach Bad Wiessee kommen. Hoeneß erklärte, die Selbstanzeige sei dringend, weil er von einem Artikel erfahren hatte, in dem es um sein Konto in der Schweiz geht. Die Kontonummer sei in Teilen richtig aber die Summe falsch. Zum Abschied sagte Hoeneß dem Zeugen, er solle am nächsten Tag wiederkommen. Inzwischen waren Unterlagen aus der Schweiz eingetroffen.
Am 17. Januar 2013 wurde dann die Selbstanzeige bei der Bußgeld- und Strafsachenstelle in Moßbach eingereicht.
Legt man die Entscheidung des BGH in 5 StR 294/53 vom 15.12.1953 zugrunde, dann ist in dem … weiterlesen
Der Hoeneß-Prozess beginnt mit einer Überraschung. Der FC-Bayern-Präsident legte ein volles Geständnis ab - und räumte ein, dass er eine deutlich höhere Steuersumme hinterzogen hat, als es aus der Anklage hervorgeht.
In den Jahren 2003 bis 2009 habe er weitere 15 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust, sagte sein Anwalt Hanns W. Feigen am Montag. Diese Summe ergibt sich aus Unterlagen, die der Bayern-Präsident erst wenige Tage vor Prozessbeginn einreichte. (Quelle: Spiegel-online, 10.03.2014)
Insgesamt will Uli Hoeneß demnach 18,5 Millionen Euro hinterzogen haben zwischen 2003 und 2009. Doch dem Grunde nach spielen die Summen hier keine wirkliche Rolle, denn so lange die Steuergesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht wirklich den zwingenden … weiterlesen
Steuerberater haben es seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland nicht wirklich mit diesem, stattdessen ausschließlich mit der sie begünstigenden Gebührenordnung.
Im Strafprozess wegen Steuerhinterziehung gegen den Fußballmanager Uli Hoeneß, der am Montag in München beginnt, setzt die Verteidigung auf einen neuen Entlastungszeugen. Laut Informationen der “Bild am Sonntag” soll ein Stuttgarter Finanzbeamter vor Gericht bestätigen, dass Hoeneß sich selbst anzeigte, als seine Straftat weder von den Medien noch von den Behörden entdeckt worden war.
Der Stuttgarter Finanzbeamte war im Januar 2013 von einem “Stern”-Reporter angerufen worden. In dem Gespräch äußerte der Journalist den Verdacht, dass der Fußballklub FC Bayern München über ein Schweizer Bankkonto verfüge. (Quelle: Focus-online, 09.03.2014)
Der Journalist als ein Steuerspitzel, als Steuerdenunziant. Abwegig ist das nicht, denn schon 1952 wurde im Bundestag dieses Thema generell erörtert, wie im Archiv der ZEIT heute noch unter dem Titel “Steuer-Denunzianten” trefflich nachzulesen ist, Zitat:
Belohnungen für Anzeigen im Kampf gegen Verbrauchssteuer- und Zollhinterziehungen haben sich als ein „unentbehrliches Hilfsmittel” so” gut bewährt, daß erwogen” wird, sie in Zukunft auch im Bereich der Besitz- und Verkehrssteuern einzuführen. Dies teilte das Bundesfinanzministerium als Antwort auf eine Anfrage im Bundestag mit. In zweieinhalb Jahren seien 972 solche Belohnungen im Betrag von zusammen 1,4 Millionen DM gezahlt worden: „Die große Anzahl der Hinterziehungsfälle und die Tatsache, daß dies keine Kavaliersdelikte, sondern gemeinschädliche, echte kriminelle Straftaten sind, zwingen dazu.
Im Jahr 2008 berichtete “Die Welt” unter dem … weiterlesen
An dieser Stelle wird für alle Kritiker dieses Artikels eines unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass weder die Grundrechtepartei noch der Autor dieses … weiterlesen
Wer sich als Rechtsanwalt dem verfassungswidrigen Kammerzwang unterwirft, kann und wird seine Mandantschaft nicht vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung sichern können, ohne sonst selbst Schaden zu nehmen.
“Mit dem in Art. 2 Abs. 1 GG statuierten Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist die Freiheit zum Handeln in den verschiedensten Lebensbereichen gewährleistet. Dieses -umfassende- Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit schützt damit auch die Freiheit der Willensentschließung eines jeden einzelnen zur Bildung oder zum Beitritt von Vereinigungen. Für diese allgemeine persönliche Freiheit ist auch kein Gesetzesvorbehalt, wie er z.B. in Art. 2 Abs. 2 GG besteht, aufgestellt, sondern bestehen lediglich die in Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2 GG aufgestellten Schranken. Zwang ist daher unzulässig. Dieses Ergebnis ist von weittragender Bedeutung. Es sind nämlich alle entgegenstehenden Bestimmungen wie z.B. über die Zwangsmitgliedschaft in Innungen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Anwaltskammern usw. mit dem BGG unvereinbar. Die “Selbstverständlichkeit”, mit der sich die bisherigen Zwangsmitgliedschaften – unangefochten – weiter behaupten, muss überraschen. (Vgl. noch Schindler in DOV, 1950, Heft 16, S. 485, Ziff. VIII). In Wernicke, Kommentar zum Bonner GG – Bonner Kommentar – 1950.”
Der Karikaturist der Grundrechtepartei hat das Problem des verfassungswidrigen Kammerzwangs mal ins Bild … weiterlesen
Die Anfrage nach den dazu benötigen grund- und einfachgesetzlichen … weiterlesen
Wenn seine Angeklagten ein Bußgeld zu zahlen hatten, schlug ein Würzburger Richter als Empfänger offenbar gerne den örtlichen Reitverein vor. Der Haken: Seine Tochter ist dort Geschäftsführerin, seine Frau Schatzmeisterin. Das berichtet das ARD-Politmagazin „Report Mainz“. 20.840 Euro soll der Reit- und Fahrsportverein Würzburg auf diesem Wege innerhalb von vier Jahren bekommen haben. Aufgrund der Recherchen des Magazins habe das Landgericht Würzburg ein dienstaufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet. (Quelle: Focus-online, 04.03.2014)
Der Karikaturist der Grundrechtepartei hat da schon mal den Versuch unternommen, das Thema entsprechend zu karikieren:
„Report Mainz“ zitiert aus einer Stellungnahme des bayerischen Justizministeriums, wonach man den Fall sehr ernst nehme: „Es ist selbstverständlich, dass Richter bei ihren Entscheidungen nicht den geringsten Anschein von Parteilichkeit oder ‚Vetternwirtschaft‘ erwecken dürfen.“ (Quelle: Focus-online, 04.03.2014)
Das bundesdeutsche Problem ist, dass die grundgesetzlich normierte “richterliche Unabhängigkeit” mit “frei” verwechselt und der zweite … weiterlesen
Grundrechtsträger laufen Gefahr, wenn sie öffentlich laut und deutlich auf die unmittelbare Wirkung ihrer unverletzlichen Grundrechte pochen, von verfassungskriminellen Amtsträgern amtsmissbräuchlich hingerichtet zu werden.
Artikel 154
Ein Gesetzentwurf zur Einführung von Änderungen der Verfassung der Ukraine muß entweder vom Präsidenten der Ukraine oder 1/3 der verfassungsmäßigen Abgeordneten in die Oberste Rada der Ukraine … weiterlesen
Mit dem Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 veränderten sich die politischen Bedingungen im Deutschen Reich schlagartig. Bereits einen Tag nach dem von den Nationalsozialisten als Fanal eines kommunistischen Umsturzversuchs bewerteten Ereignis legte Innenminister Wilhelm Frick die “Verordnung zum Schutz von Volk und Staat” (“Reichstagsbrandverordnung“) vor. Einstimmig wurde sie vom Kabinett verabschiedet und am Nachmittag des 28. Februar von Reichspräsident Paul von Hindenburg unterzeichnet.
Die auf Grundlage von Artikel 48 der Weimarer Verfassung erlassene “Reichstagsbrandverordnung” ging über ihren angegebenen Zweck der “Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte” weit hinaus. Sie suspendierte die verfassungsmäßigen Grundrechte und begründete einen permanenten zivilen Ausnahmezustand, der es dem NS-Regime ermöglichte, Unterdrückungsmaßnahmen gegen Oppositionelle mit dem Schein von Legalität zu umgeben. Politische Gegner konnten ohne Anklage und Beweise in gerichtlich nicht kontrollierbare “Schutzhaft” genommen und regimekritische Zeitungen verboten werden. Drei Tage nach der Reichstagswahl am 5. März 1933 erfolgte auf Grundlage der “Reichstagsbrandverordnung” die Annullierung aller politischen Mandate von Mitgliedern der KPD. Auch beim im Juni 1933 verhängten Verbot der SPD und der Errichtung des Einparteienstaats war die Verordnung von entscheidender Bedeutung.
Paragraph 2 der “Reichstagsbrandverordnung” erlaubte der Reichsregierung Eingriffe in die Länderrechte. Damit erhielten die Beseitigung bundesstaatlicher Strukturen und die einsetzende Gleichschaltung der Länder eine rechtliche Legitimation. Zusammen mit dem “Ermächtigungsgesetz“, das am 23. März 1933 verabschiedet wurde, höhlte die Verordnung die formal bis 1945 existierende Verfassung der Weimarer Republik aus und stellte einen entscheidenden Schritt bei der Errichtung der NS-Diktatur dar. (Quelle: Deutsches Historisches Museum)
Brauchte es am 28.02.1933 noch der “Verordnung zum Schutz von Volk und Staat”, um die nur als Staatsziel in der Weimarer Verfassung normierten Grundrechte zu suspendieren, so reicht seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 das bloße … weiterlesen
Steuerhinterziehung. Barzahler in Restaurants und Imbissbuden sollten sich die Kassenbelege genauer ansehen. Die Hamburger Wochenzeitung “Die Zeit” berichtet über eine besonders in der Gastronomie verbreitete Betrugsmasche, mit der die Betriebe Steuern hinterziehen. Die Kunden bekommen demnach keine vorschriftsmäßige Rechnung mit fortlaufender Nummerierung und Umsatzsteuer-ID, sondern eine “Zwischenrechnung”, eine “Abrechnung”, einen “Rechnungsentwurf” oder auch einen “Bar-Beleg”, auf dem diese Angaben fehlen. So verbuchte Umsätze kann der Gastronom nachträglich löschen und die Einnahmen damit steuerfrei, also “schwarz”, einstreichen. (Quelle: t-online, 27.02.2014)
Während in den 50er Jahren die ZEIT noch ausgiebig über die verfassungswidrigen Machenschaften der bundesdeutschen Finanzverwaltung berichtet, das Online-Archiv der ZEIT gibt heute noch Aufschluss darüber, z.B. “Wieder Steuerselbstmorde” oder “Selbstmord wegen der Steuer” oder “Ein Mann kämpft gegen die Behörde – Das Steuerstrafverfahren muß geändert werden“, wird heute zunehmenden mit der bis heute … weiterlesen
Grundrechtepartei erstattet Strafanzeige gegen den Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages sowie den Präsidenten des Bundestages wegen des Verdachtes der Beihilfe zur Verfolgung Unschuldiger gemäß § 344 StGB zum Nachteil des Bundestagsabgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU)
Mit dubiosen Steuern will der griechische Staat seinen Haushalt aufbessern. Doch zahlreiche Bürger können nicht zahlen und werden verurteilt. Jetzt sind die eisigen Gefängnisse hoffnungslos überfüllt – und die Hygiene dort katastrophal. Eine Haftstrafe gilt als Todesurteil. Ins Gefängnis müssen seit dem Ausbruch der Krise selbst Bürger, deren Vergehen darin besteht, dass sie die Steuern für postulierte Schätzeinkommen oder eine der zahlreichen Kopfsteuern nicht aufbringen können. Wer den Staat um einen Millionenbetrag oder mehr prellt, bekommt lebenslang: 1000 der knapp 11 Millionen Einwohner des Landes hat es bereits getroffen. (Quelle: Focus-oline, 26.02.2014)
Griechenland kann in der Bundesrepublik Deutschland wohl noch Vorbildfunktion erlangen was den Umgang mit unter welchen Bedingungen auch immer erklärten Steuerschuldnern im Lichte der im NS-Terrorregime des Massenmörder Adolf Hitler für besondere Fälle … weiterlesen
Bis heute warten griechische Juden in Thessaloniki als Opfer der NS-Schergen des Massenmörders Adolf Hitler auf deutsche Entschädigung.
NSU, NPD und Thilo Sarrazin sind Anzeichen dafür, dass Deutschland noch Nachholbedarf beim Kampf gegen Rassismus und beim Minderheitenschutz hat. Zu diesem Ergebnis kommt eine Kommission des Europarates. Die Experten fordern die finanzielle Trockenlegung aller fremdenfeindlichen Organisationen. (Quelle: Focus-online, 25.02.2014)
Die Vorhaltungen sind korrekt aber nur die Folge des konsequenten folgenlosen Ignorierens des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland samt der darin seit dem 23.05.1949 unverbrüchlich verankerten unmittelbares Recht gegenüber den … weiterlesen
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Lars Brocker, sagte in der Urteilsbegründung, das Recht des Mannes auf ein faires Verfahren sei nicht verletzt worden. In verfassungsrechtlicher Hinsicht führe selbst eine rechtswidrige Beweiserhebung nicht ohne weiteres zu einem Verwertungsverbot. In der Gesamtschau müssten stets die Rechte der Beschuldigten sowie die Belange einer «funktionstüchtigen Strafrechtspflege» beachtet werden.
Die Daten einer vom Staat für rund 4,4 Millionen Euro gekauften Steuer-CD dürfen von Fahndern bei ihren Ermittlungen genutzt werden. Das hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am Montag in Koblenz entschieden. Damit folgten die Koblenzer Richter im Kern der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 in einem vergleichbaren Fall. Der Verfassungsgerichtshof betonte aber auch, Fachgerichte müssten künftig vor Durchsuchungen und Beschlagnahmungen genau schauen, wie der Staat im konkreten Fall an Daten gelangt ist. (Quelle: Volksfreund.de, 24.02.2014)
Dem stehen folgende Fakten im Lichte des Bonner Grundgesetzes als seit 65 Jahren bundesdeutsche ranghöchste Rechtsnorm gegenüber:
Fakt ist, dass die heutigen Steuergesetze alle noch ursprünglich aus der Feder des Massenmörders Adolf Hitler und seiner braunen Bande stammen. Sie wurden … weiterlesen
Bundesdeutsche Journalisten verschweigen um die Personalie Ex-Bundesinnen- und Ex-Bundeslandwirtschaftsminister Friedrich in Sachen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht, dass es gemäß § 353b Abs. 4 StGB zwingend einer Ermächtigung bedarf, bevor die Staatsanwaltschaft überhaupt an Ermittlungen gegen Friedrich denken darf.
“Beamte sind immer wieder gefährdet; das ist bekannt”, sagte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bayern, Hermann Benker. Wichtig sei die konsequente Strafverfolgung. Das muss im Rechtsstaat ausnahmslos auch dann gelten, wenn Amtsträger Straftaten zugunsten des Staates gegen den Bürger verüben, verlangt hier die Grundrechtepartei ausdrücklich.
Der Leiter der Drogenfahndung in Kempten ist nach Informationen der “Augsburger Allgemeinen” wegen Besitzes von 1,5 Kilogramm Kokain verhaftet worden. Der 52-Jährige sitze seit einer Woche in Untersuchungshaft, berichtet die Zeitung (Samstag). Die Staatsanwaltschaft in München bestätigte auf Anfrage, dass ein Polizist wegen Besitzes von Rauschgift in U-Haft sei. Die Ehefrau des Beamten habe die Polizei nach einem Familienstreit alarmiert. (Quelle: t-online, 23.02.2014)
Eine schlimme Sache, wenn bundesdeutsche Amtsträger strafrechtlich auffällig werden im sog. Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland, doch relativiert sich die Sache schnell angesichts der Tatsache, dass alle diejenigen bundesdeutschen Amtsträger, die z.B. vorsätzlich gegenüber dem … weiterlesen
Unter Strafe gestellt werden solle schon der Besitz geringer Mengen von Dopingmitteln, und zwar für die Zeit von Wettkämpfen und auch die Vorbereitungs- und Trainingszeit. „Wir sind es der Mehrheit der ehrlichen Sportler schuldig, endlich zu handeln“, sagte Maas. „Es droht gedopten Sportlern also künftig nicht mehr nur die Wettkampfsperre, sondern das Gefängnis.“ (Quelle: Focus-online, 21.02.2014)
Der am 21.02.2014 bekannt gewordene Dopingfall im bundesdeutschen Olympiateam in Sotschi hat den neuen Bundesjustizminister Heiko Maas auf den Plan gerufen. „Sowohl der Besitz als auch die Anwendung von Doping-Mitteln sollen unter Strafe gestellt werden“, sagte er der … weiterlesen