Die persönliche Steueridentifikationsnummer ist durch Verwaltungspannen offenbar hundertausendfach doppelt vergeben worden. Nach Angaben des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium, Michael Meister (CDU), habe das Ressort Hinweise auf insgesamt 164.451 mögliche Mehrfachvergaben. (Quelle: Focus-online, 13.02.2014)
Eine Wahnsinnsmeldung, die da heute bundesweit durch die Presse jagt. Kein Wort wird jedoch über die seit 64 Jahren verfassungs- und rechtsstaatswidrig gewährte einfachgesetzliche Haftungs- und Straflosigkeit für vorsätzlich zum Nachteil des einzelnen Bürgers Steuern, Gebühren und Abgaben überhebende bundesdeutsche Finanzbeamte gemäß § 353 Abs. 1 StGB verloren, geschweige denn über die aus dem NS-Terrorregime bis heute herrührende Steuergesetzgebung.

Ebenso wird kein Wort über den seit dem 15.06.1943 ersatzlos von den Nazis gestrichenen Straftatbestand des Amtsmissbrauches von der bundesdeutschen Presse verloren, während man hingegen in anderen europäischen Ländern immer wieder den Amtsmissbrauch dortiger Amtsträger als rechtswidrig anprangert und nach deren Bestrafung schreit. Selbst wenn man Pressevertretern inzwischen erklärt, dass aufgrund der “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des Alliierten Tribunal Général vom 06.01.1947 in Rastatt der Straftatbestand des Amtsmissbrauches wieder aufgelebt ist und redaktionell in das StGB seit dessen Inkrafttreten am 23.05.1949 längst hineingehört, wird nur verständnislos gelächelt.
Ebenso wird kein Wort über die verfassungs- und gesetzeswidrige Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 1972 in der Presse bis heute verloren, wo es nämlich entgegen § 339 StGB heißt, dass ein Finanzbeamter, der vorsätzlich im Veranlagungsverfahren die Steuern bewusst (red. Anm.: vorsätzlich) falsch festsetzt, keine Rechtsbeugung begeht.
Ebenso wird kein Wort über die verfassungs- und gesetzeswidrige Rechtsprechung des OLG Celle aus dem Jahr 1986 in der Presse bis heute verloren, wo es nämlich ebenfalls entgegen § 339 StGB heiß, dass auch ein Finanzbeamter im Einspruchsverfahren keine Rechtsbeugung begeht, wenn er dort die Steuern bewusst (red. Anm.: vorsätzlich) falsch festsetzt.
Noch nicht einmal der verfassungsfeindliche Richterspruch desselben Strafsenates am OLG Celle in selber Entscheidung 3 Ws 176/86, dass sich der Finanzbeamte zwar an das Recht zu halten haben, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe sei, hat bis heute die bundesdeutsche Presse irgendwie wirklich interessiert.

Das Gleiche trifft auf die verfassungsfeindliche Entscheidung des LG Stade aus April 2011 zu, wo sich die Richterin Pudimat, der Richter Krackhardt und die nicht zur Rechtsprechung befugte Hilfsrichterin Reinhardt verfassungswidrig erdreistet haben für bundesdeutsches Recht zu erklären, dass auch rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen vollstreckt werden könnten. Auch hier zeigen sich die bundesdeutschen Medien wenig bis gar nicht interessiert. Man nimmt es mit dem Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes selbst nach 64 Jahren seiner Gültigkeit als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland nicht wirklich genau.
Und wer sodann an die bundesdeutsche auf das Bonner Grundgesetz vereidigte Richterschaft treuherzig glaubt, der möge sich die folgenden Karikatur sehr genau anschauen:

Wie es um den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes 64 Jahre nach dessen Inkrafttreten wirklich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /229687)

Persönliche Steueridentifikationsnummer hunderttausendfach fälschlich doppelt vergeben versus millionenfacher Jahrzehnte währender verfassungswidriger strafloser vorsätzlicher Steuern-, Gebühren- und Abgabenüberhebung im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland. von Grundrechtepartei, sofern nicht ausdrücklich anders festgestellt, ist lizenziert unter einer Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International Lizenz.
Steuerboykott
“Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!”
von Rico Albrecht
Grundgesetz, Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland steht in Artikel 20 Absatz 2: “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.” –
In Absatz 4 steht des Weiteren: “Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”
Gegen Absatz 2 wird permanent verstoßen, denn die Staatsgewalt geht nicht wie vorgesehen vom Volke aus, sondern von Banken, Konzernen, Medien und Politikern, die ihre gemeinsamen Interessen gegen den Willen des Volkes durchsetzen. Ihre Autorität über das Leben der Menschen wächst dank der Struktur des Geldsystems immer weiter, während der Staat systematisch immer tiefer in die Schuldenfalle getrieben wird.
Die produktiv arbeitenden Menschen müssen durch permanent steigende Steuern und Abgaben immer mehr Zinsen, Pensionen, Diäten, Provisionen und Boni für Andere erwirtschaften. Hunderte Milliarden Euro werden dem deutschen Steuerzahler derzeit „alternativlos“ durch „systemrelevante“ Banken gestohlen. Die meisten Politiker und Journalisten handeln dabei nur wie Marionetten des Mammons. Sie beschließen die Gesetze und erzeugen die Meinungen, für die sie bezahlt werden.
Diesen Text gibt es auch als Hörbuch unter:
( http:/www.wissensmanufaktur.net/steuerboykott )
Eine interessante Ausarbeitung mit hohen Ansprüchen die in die richtige Richtung zeigen.
Wieder einmal hat sich ein “Mitteldeutscher” kritisch mit dem System auseinander gesetzt und kommt zu denkbar einfachen Schlußfolgerungen. Alles andere als die von der Minderheit erwählte “alternativlose Politik” einer Angela Merkel.
Leider in der Schlußfolgerung gemäß Art. 20 Abs. 4 GG mit einem kleinen Denkfehler behaftet; denn der 20.04. soll nur als Indiz zum Geburtstag des Usurpators und Massenmörders Adolf Hitler hinweg täuschen. Daran erkennt man, daß das “braune Gedankengut” sich bis heute in den Köpfen verfestigt hat, sonst würde es keine Anwendung finden.
Widerstand geht nur über die Anwendung der Grundrechte als unmittelbar wirkende Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat gemäß Art. 1 Abs. 3 GG . Art. 20 Abs. 4 GG ist Scharlatanerie und Augenwischerei, denn solange die Täter bestimmen dürfen, ob Abs. 4 gegen sie angewendet werden darf bzw. durfte, handelt es sich um kein Grundrecht als unmittelbar geltendes Recht im Sinne des Art. 1 Abs. 3 GG.