Die deutschen Behörden schnüffeln immer häufiger in den Konten der Bürger. Nach Medieninformationen durchleuchteten sie in den vergangenen 15 Monaten so oft private Konten wie nie zuvor. Die Gründe dafür sind vielfältig. Besonders häufig ließen neben den Finanzämtern Gerichtsvollzieher prüfen, wer über welche Konten oder Wertpapierdepots verfügt. (Quelle: Focus-online, 25.04.2014)
Mit keinem Wort schreiben dieselben Focus-Journalisten etwas über die Ungültigkeit aller bundesdeutschen Steuergesetze, geschweige denn etwas über die seit August 2012 verfassungswidrig installierte Privatisierung der Gerichtsvollzieher, die seitdem wie hungrige Kopfgeldjäger von willfährigen Polizeibeamten im Wege der Amtshilfe eskortiert ihr persönliches Einkommen verfassungs- und rechtsstaatswidrig mehren.
Weitere Details lesen sich zum Großen Anton-Hynkel-Preis als politischem Negativpreis für zweifelhafte Verdienste um die fragwürdige Erhaltung nationalsozialistischer Kontinuitäten im »demokratischen Rechtsstaat« Bundesrepublik Deutschland, der am 23.03.2013 an das Bundesfinanzministerium und dessen damaligen sowie heutigen Minister Schäuble verliehen worden ist.
Zur Frage “Ist die Privatisierung des Vollstreckungsorgans des Gerichtsvollziehers im Zwangsvollstreckungsverfahren mit den tragenden Verfassungsgrundsätzen des Bonner Grundgesetzes vereinbar?” hat die Grundrechtepartei eine einschlägige Expertise erstellt, die zu folgender verfassungskonformen Antwort kommt:
“Nach der verfassungswidrigen Neuregelung wird dem privatisierten Gerichtsvollzieher als selbständigem Freiberufler von einem Vollstreckungsorgan eine Zwangsvollstreckung zugewiesen. Es handelt sich also um eine typische Ersatzvornahme. Die Zwangsvollstreckung unter Anwendung oder Androhung unmittelbaren Zwangs ist auf selbständige Freiberufler gemäß Art. 33 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 1 GG und Art. 20 Abs. 2 und 3 GG im Wege der Ersatzvornahme jedoch nicht übertragbar und damit verfassungswidrig.”
Im Gegenzug regt sich die bundesdeutsche Journale über die in den Handel kommende Google Glaas auf, schreiben großspurig von “Waffe zur Verletzung der Persönlichkeitsrechte”. Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert sagte dem ARD-Magazin “Kontraste” (Donnerstag, 21.45 Uhr). Er halte das Geschäftsmodell „für rechtlich hochproblematisch, weil es in unsere Freiheitsrechte massiv eingreift“. (Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten, 25.04.2014)
Würden sich Datenschützer in gleicher Weise um die Gültigkeit bundesdeutscher Gesetze gemessen an den zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Bonner Grundgesetzes bis heute gekümmert haben, würde sich mancher bis heute in Ermangelung eines grundgesetzkonformen bundesdeutschen Strafrechtes straflos handelnde Amtsträger eventuell eines Besseren inzwischen besonnen haben, hat er doch seinen Amtseid auf das Bonner Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland geleistet und nicht auf die Scheins erfolgreich trotz anders lautender Regeln im Bonner Grundgesetz fortgesetzte NS-Rechtsordnung mit purifiziertem nationalsozialistischen Recht.

Wie es um den vermeintlichen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes fast 65 Jahre nach dessen Inkrafttreten bis heute wirklich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei sehr genau nachlesen.
(Originalartikel: /231058)

Schrankenlosigkeit und Willkür von Finanzbeamten und privatisierten Gerichtsvollziehern nimmt trotz der grundgesetzlich unverbrüchlich garantierten Unmittelbarkeit der unverletzlichen Grundrechte stetig zu in bundesdeutschen Landen dank Autoritätsliebe und dem Hang zur Unterwürfigkeit des Einzelnen. von Grundrechtepartei, sofern nicht ausdrücklich anders festgestellt, ist lizenziert unter einer Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International Lizenz.