Zwickauer Nachbarin der NSU-Zelle: Gericht will offenbar 92-jährige Zeugin im Heim befragen, titelt heute großspurig der Spiegel – online.
Zum Schluss verkündet die Ikone des SPIEGEL Giesela Friedrichsen:
“Mit Verlaub und allem Respekt vor der Notwendigkeit genauester Aufklärung: Wenn Zschäpe nur mit solchen Mitteln eine Straftat nachgewiesen werden kann, dann sollte die Justiz darauf verzichten. Aufklärung um jeden Preis gibt es nicht im Rechtsstaat.”
Ob Frau Friedrichsen überhaupt weiß, wie der bundesdeutsche Rechtsstaat im Licht des Bonner Grundgesetzes als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland seit dem 23.05.1949 beschaffen zu sein hätte, muss an dieser Stelle stark bezweifelt werden. Bezweifelt werden deshalb, da Frau Friedrichsen seitens der Grundrechtepartei schon am 10.12.2012 anlässlich ihres Auftrittes im Politmagazin FAKT des MDR in “falsch geurteilt – in den Fängen der Justiz” schriftlich persönlich auf die gewaltigen Defizite des bundesdeutschen Rechtsstaates hingewiesen worden ist. Frau Friedrichsen wurde damals folgendes schriftlich zukommen gelassen:
Die Grundrechtepartei wurde 2010 gegründet, weil es längstens an der Zeit ist, dass sich trotz Jahrzehnte altem Bonner Grundgesetz das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland noch immer nicht diesem ranghöchsten Diktat unterworfen hat, stattdessen noch in weiten Teilen ideologiefrei der nationalssozialisitschen Rechtslehre gehuldigt wird.
Schauen Sie sich die Expertisen auf der Seite der Grundrechtepartei unter Rechtsstaatsreport einmal unvoreingenommen an und Sie werden vieles erkennen, was den Anlass geboten hat, diese Expertisen endlich zu formulieren und auch zu veröffentlichen. Der Rechtsstaat, wie er gerne in der Öffentlichkeit gezeichnet wird, ist faktisch nicht vorhanden. Willkür und Allmacht haben das Zepter fest in der Hand, denn die Nazis, die als geistige Elite 1949 die Macht ein zweites Mal an sich gerissen haben, waren alles andere als Freunde des Bonner Grundgesetzes und einer die unmittelbar geltenden Grundrechte schützenden Rechtsordnung. Globke, Höhn, Geiger, von Mangoldt, Maunz, Dürig, Höpker-Aschoff, Henneka, und, und, und sind nur einige der Täter, die es geschafft haben, einen wirksamen Boykott zu installieren.
http:/grundrechtepartei.de/Kategorie:Expertisen
Sollten Sie als dem Rechtsstaat vertrauende Moderatorin Ungereimtheiten bemerken, dann lassen Sie es den Unterzeichnenden gerne wissen.
Das inflationäre Hilfsrichterwesen ist übrigens nicht nur ein systematisches Unterlaufen des absolut geregelten gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 GG, es ist darüber hinaus in ganz Europa kein zweites Mal anzutreffen und widerspricht auch Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK.
Die Hilfsrichter wurde 1935 !!! derart in das Rechtssystem eingeführt und sorgte für nationalsozialistische Treue. 1949 wäre dafür kein Raum mehr gewesen im Lichte des Bonner GG, aber es hat augenscheinlich bis heute niemanden wirklich gestört.
Den Strafbefehl beispielsweise hätte es mit dem Inkrafttreten des Bonner GG im Licht des Art. 103 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK nicht mehr geben dürfen. Weltweit ebenfalls kein zweites Mal zu finden.
Der Amtsmissbrauch wurde 1943 von den Nazis gestrichen und trotz Kontrollratsgesetz Nr. 1 und seiner Wirkweise bis heute nicht wieder redaktionell eingeführt als § 339 StGB. Die Nummer im Abs. 4 der Nötigung ist mehr als albern.
Ebenso sind mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 die Abs. 2 der Nötigung und Erpressung wieder getilgt, die die Nazis ebenfalls 1943 eingeführt haben als Gesinnungsjustiz. Auch daran scheint niemand wirklich Interesse zu haben.
Das in Prozessen keine Wortprotokolle geführt werden hat auch seinen Sinn, denn dann würde verfassungswidriges überpositives Richterrecht selbst für Laien schnell erkennbar werden, kommt doch am Ende mehr als gewünscht heraus: Recht ist, was nützt.
Aber schauen Sie und vergessen Sie mal alle die schönen dicken Kommentare, die geschrieben wurden und vergessen Sie herrschende, die überwiegend oder sogar ganz überwiegend herrschende Meinung der Juristen in Gestalt von Richtern, Staatsanwälten und Anwälten aber auch Verwaltungsjuristen, die niemals gegen den Wortlaut und Wortsinn des Gesetzes bzw. gegen die ranghöchste Rechtsnorm in Gestalt des Bonner Grundgesetzes von Amts wegen Wirkung entfalten darf.
Zuletzt erhielt die Reporterin Giesela Friedrichsen von der Grundrechtepartei am 19.02.2014 in Sachen “NSU-Prozess” eine Info-mail zum Artikel “Ermittler als Zeugen im NSU-Prozess: Doppelte Erinnerungslosigkeit” mit folgendem Inhalt:
Zunächst das folgende Zitat aus dem Artikel selbst:
“Sinngemäßes Notieren
Das Ergebnis der Befragung beider Kripoleute war im Ergebnis kaum nachvollziehbar. Sinngemäß, sagt der Mann vom BKA, habe er die Antworten des Zeugen Frank L. niedergeschrieben, nicht wörtlich. Sinngemäß seien auch die Fragen an L. notiert worden. Absatzweise habe man das Sinngemäße dem Zeugen sodann vorgelesen, und wenn der einverstanden gewesen sei, habe man weitergemacht mit dem Vernehmen und sinngemäßen Notieren.
Heute, zwei Jahre später, erinnern sich solche Polizeizeugen höchstens noch daran, dass der damals Vernommene keine “konkrete” Erinnerung gehabt habe. Selbst habe man an die betreffenden Vernehmung auch keine “konkrete” Erinnerung mehr. Dieser doppelten Erinnerungslosigkeit ist beim besten Willen weder vom Gericht noch von der Nebenklage oder der Verteidigung beizukommen.
Warum werden in einem Fall, in dem es unter anderem um zehn Morde geht und dem Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung Zeugenvernehmungen nicht so aufgezeichnet, dass sie später vor Gericht zweifelsfrei verwendet werden können?
Gewiss: Die Strafprozessordnung schreibt eine Videoaufzeichnung von Zeugenvernehmungen nicht vor. Verboten ist sie aber auch nicht. Und gemessen an den Schwierigkeiten, die sich regelmäßig vor Gericht auftun, wenn Protokolle nicht stimmig oder lückenhaft sind, wäre eine Videoaufzeichnung, bei der auch die Körpersprache eines Zeugen zu beobachten ist, dringend erforderlich. Wenigstens sollten sie in gravierenden Fällen vorsichtshalber aufgenommen werden. Strafverteidiger fordern das seit langem. Wer hat ein Interesse daran, sie zu verhindern?”
Dann darauf die Antwort der Grundrechtepartei:
Die Frage lässt sich ganz einfach beantworten, die Sie dem Publikum gestellt haben. Die Juristen (oder besser die Gilde) sind es, die das nicht wollen, denn dann bliebt kein Raum mehr für ereignisorientiertes Urteilen. Stellen Sie sich vor, die polizeilichen Vernehmungen und / oder die der StA wären alle perfekt, sogar tatortmäßig (ARD) per Tonband oder Videomitschnitt vollständig aufgezeichnet, dann müsste man sich fragen, warum im Gericht dieses nicht in gleicher Weise passiert, wenn es doch um die Wahrheitsfindung im Strafprozess geht und nichts als die Wahrheit.
Das Problem ist, was ist wann für wen die Wahrheit im Strafprozess.
Im § 25a BVerfGG steht sogar seit geraumer Zeit geschrieben, dass die mündliche Verhandlung vor dem BVerfG auf Tonträger aufzuzeichnen ist. Warum ist dieses nicht längst in die anderen Prozessgesetze eingefügt worden, gedenkt man an den Art. 3 Abs. 1 GG. Wie kann es sein, dass ein Vorsitzender Richter darüber eigenmächtig bestimmen darf, was in einem Prozessprotokoll steht und was nicht?Der ehemalige Strafverteidiger Rolf Bossi hat es in seinem Buch “Halbgötter in schwarz” trefflich dargestellt, noch immer spielt es eine große Rolle, dass die Justiz nach 1945 niemals entnazifiziert wurde und man heute noch Nazi-Juristen wie Dr. Willi Geiger, Dr. Hermann v. Mangoldt, Dr. Theodor Maunz und Günter Dürig sowie vielen anderen quasi huldigt, indem man sie fortwährend immer noch zitiert.
Wenn Sie viel Zeit haben oder einen spannenden strafrechtlich gerade besonders aktuellen zur Anzeige gebrachten Sachverhalt erfahren wollen, einen Sachverhalt, den es de fakto im Lichte des Bonner Grundgesetzes und der EMRK niemals in der Bundesrepublik Deutschland real geben dürfte, dann lesen Sie die beigefügte Strafanzeige vom 17.02.2014. Wer seine Grundrechte kennt und reklamiert, auf sie pocht, der läuft inzwischen Gefahr, dafür in konstruierten Prozessen von den sich zu Opfern gemacht habenden Tätern in Schauprozessen zum Täter gemacht und verurteilt zu werden, während gleichzeitig der Dienstherr des zum Täter gemachten Grundrechtsträgers denselben Sachverhalt als ausdrücklich nicht disziplinarfähig erklärt.
Ansonsten stehen Ihnen die hochaktuellen Informationen der Grundrechtepartei zur Verfügung, die aufgrund ihrer absoluten Verfassungskonformität vielen, vielen Amtsträgern gar nicht schmecken, kommt doch nach und nach deren systematisches verfassungs- und konventionswidriges hoheitliches Handeln zum Nachteil des einzelnen Grundrechtsträgers zutage.
Entspannen können Sie eventuell beim Anschauen der grundrechteparteieigenen Karikaturen.
Das Folgende soll und darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben:
Der Nazi-Jurist, NSDAP-Mann, SS-Rottenführer und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg sowie spätere persönliche Referent des ersten Bundesjustizministers Dr. Thomas Dehler und langjährige Richter in Personalunion am BGH und BVerfG sowie Prof. an der Hochschule für öffentliches Recht in Speyer Dr. Willi Geiger hat in seiner Promotion “Die Rechtsstellung des Schriftleiters” 1941 verkündet, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat zwar nicht verlangt werde, dass er die Wahrheit verfälsche aber er müsse sie totschweigen. Bundesdeutsche Journalisten nehmen sich diese Pflicht wohl immer noch sehr zu Herzen, ansonsten würde man die o.a. Fakten längst öffentlich gemacht haben und die politischen Täter wären nicht mehr Täter.
Wie es im Lichte dessen um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau und bisher nicht widerlegt nachlesen.
(Originalartikel: /231140)

SPIEGEL – Reporterin Gisela Friedrichsen sorgt sich mal wieder um den bundesdeutschen Rechtsstaat oder poliert sie nur das eigene Image? von Grundrechtepartei, sofern nicht ausdrücklich anders festgestellt, ist lizenziert unter einer Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International Lizenz.

Grundrechtepartei: Beiträge zur politischen Willensbildung gemäß Art. 21 GG