Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss schulden seit dem 03.04.2014 Sitzungsprotokoll und rechtsmittelfähigen Beschluss gegenüber der Grundrechtepartei.

Sowohl am 14.03.2014 als auch am 03.04.2014 hat die Vertrauensperson der Grundrechtepartei in Gestalt ihres Bundessprechers Ingmar Vetter sowohl dem Bundeswahlleiter als auch dem Bundeswahlausschuss schriftlich und mündlich dargelegt, dass sowohl das Europawahlgesetz als auch die Europawahlordnung aufgrund ihres jeweiligen Verstoßens gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ex tunc ungültig sind und mithin sowohl dem Bundeswahlleiter als auch dem Bundeswahlausschuss jede verfassungskonforme Rechtsgrundlage zum hoheitlichen Handeln und Entscheiden fehlt.

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Schrankenlosigkeit und Willkür von Finanzbeamten und privatisierten Gerichtsvollziehern nimmt trotz der grundgesetzlich unverbrüchlich garantierten Unmittelbarkeit der unverletzlichen Grundrechte stetig zu in bundesdeutschen Landen dank Autoritätsliebe und dem Hang zur Unterwürfigkeit des Einzelnen.

Die deutschen Behörden schnüffeln immer häufiger in den Konten der Bürger. Nach Medieninformationen durchleuchteten sie in den vergangenen 15 Monaten so oft private Konten wie nie zuvor. Die Gründe dafür sind vielfältig. Besonders häufig ließen neben den Finanzämtern Gerichtsvollzieher prüfen, wer über welche Konten oder Wertpapierdepots verfügt. (Quelle: Focus-online, 25.04.2014)

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Das straflose Rauben und Plündern auf der Basis ungültiger Nazi – Steuergesetze läuft versus die unmittelbares Recht gegenüber den drei Gewalten bildenden unverletzlichen Grundrechte wie geschmiert in der 65 Jahre alten Bundesrepublik Deutschland.

Wohin mit all dem Steuergeld? In die Sanierung des Haushalts, stellt die Bundesregierung klar. Für den Abbau der kalten Progression gibt es demnach keinen Spielraum – auch wenn einzelne Politiker der schwarz-roten Koalition das anders sehen. Die kalte Progression bedeutet, dass die Steuerlast bei steigendem Einkommen zunimmt. Erhält ein Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung in Größenordnung der Inflation, kann sein real verfügbares Einkommen durch diesen Effekt sogar sinken. Erst wird der Haushalt saniert, dann die Arbeitnehmer entlastet: Die Bundesregierung hat dem Abbau der kalten Progression eine Absage erteilt. (Quelle: Spiegel-online, 23.04.2014)

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Politische Verbrechen im Schatten des erst 65 Jahre alten Bonner Grundgesetzes und ranghöchste Rechtsnorm der ebenso alten Bundesrepublik Deutschland.

In wenigen Tagen wird das Bonner Grundgesetz (erst) 65 Jahre, genauso alt wird dann auch erst die Bundesrepublik Deutschland und doch sind es Jahre, die geprägt sind von politischen Verbrechen in einer Art und Weise, die man sich beim besten Willen nicht hat träumen lassen wollen. Bis zum Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 mangelte es an einer wirklich ranghöchsten Rechtsnorm, also einer Verfassung mit tatsächlicher Gesetzeskraft, dementsprechend war alles wirklich Wesentliche einfachgesetzlich geregelt und auf diese Weise der staatlichen Willkür und Allmacht preis gegeben. Die in der Weimarer Verfassung z.b. bereits verankerten Grundrechte des Einzelnen waren nichts weiter als sog. Staatszielbestimmungen, dem Grunde nach nicht mehr wert als das Papier, auf dem sie gedruckt waren.

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Ausnahmslos gilt in der Schweiz der Wortlaut des Gesetzes in Gestalt des Straßengesetzes Via Sicura, auch wenn damit Menschenleben gefährdet werden.

Via Sicura soll helfen, die Zahl der Toten und Verletzten auf Schweizer Straßen zu minimieren. Da es im Gesetz aber keine Ausnahme für Blaulichtfahrten gibt, verdonnert es ausgerechnet auch die Helfer zum langsameren Fahren. Die befinden sich jetzt in einem Gewissenkonflikt: Bei schweren Unfällen zählt oftmals jede Sekunde, wenn das Leben des Verunglückten gerettet werden soll.

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Keiner stellt die Frage nach der Legitimität, Lebensmittel in Gestalt von Hühnereiern zu Testzwecken gegen Wasserwerfer der Polizei zu schleudern.

Es sollte wohl so etwas wie ein Triumphzug werden: Die Polizeiführer von Thüringen sollten von den Fähigkeiten des neuen Wasserwerfers “WaWe 10″ überzeugt werden. Statt echte Steine, Bierflaschen oder gar Molotow-Cocktails, wie sie bei Demonstrationen oder nach Fußballspielen gegen die Polizei geschleudert werden, verwendeten die Polizisten allerdings “neben Eiern auch Tennisbälle und halb gefüllte PET-Flaschen (0,5 l)”, wie die Landespolizeidirektion dem MDR zufolge mitteilte. (Quelle: Spiegel-online, 21.04.2014)

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