Alle Beiträge von B. Lenniger (Bundessprecher)

Heute vor 71 Jahren, am 15.06.1943, strichen die Nazi-Schergen des Massenmörders Adolf Hitler ersatzlos den Amtsmissbrauch aus dem Strafgesetzbuch. Bis heute wurde dieses trotz Bonner Grundgesetz und “Tillessen/Erzberger-Entscheidung” des Tribunal Général vom 06.01.1947 nicht korrigiert.

§ 339 des Reichsstrafgesetzbuches wird gestrichen“. So steht es lapidar geschrieben in der Verordnung zur Angleichung des Strafrechts des Altreichs und der Alpen- und Donaugaue (Strafrechtsangleichungsverordnung) vom 29. Mai 1943 und vom Reichsjustizminister und fanatischen Nazi Otto Georg Thierack des Massenmörders Adolf Hitler unterschrieben. Thieriack nahm sich nach seiner Festnahme durch die Alliierten 1946 selbst das Leben, um dem Nürnberger Juristenprozess zu entgehen.

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“Es erben sich Gesetz’ und Rechte wie eine ew’ge Krankheit fort“, sagt Mephisto im Faust. In unserem Strafgesetzbuch erbt sich seit 1941 der Mordparagraf fort. Er wurde einst von Roland Freisler formuliert, einem der furchtbarsten deutschen Juristen, schreibt Focus-online am 15.06.2014.

NS-Gesetze haben im modernen Rechtsstaat nichts zu suchen, sagt Bundesjustizminister Heiko Maas. Gerechte Urteile lassen sich auf seiner Grundlage heute nur deshalb fällen, weil unsere Gerichte bei seiner Anwendung bis an die Grenzen der zulässigen Rechtsauslegung gehen müssen. Im Jahr 1941 schuf Roland Freisler, berüchtigster Strafrichter im Nationalsozialismus, den Paragrafen 211 im Strafgesetzbuch. Nach der kruden Ideologie der Nazis wurde man nicht durch seine Tat zum Mörder, sondern man war es von jeher. Die Straftat sollte nur Ausdruck einer charakterlichen Minderwertigkeit sein, die dem Menschen kraft Herkunft oder „Rasse“ angeblich innewohnte. (Quelle: Focus-online, 15.06.2014)

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Die Gier der Sozis scheint schamlos, neben Ministergehalt lässt sich Gabriel den Parteivorsitz von der SPD laut “BILD” mit 2.000,- Euro monatlich vergüten.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bezieht nach einem Medienbericht im Gegensatz zu seinen Kollegen von CDU und CSU ein zusätzliches Honorar für die Arbeit als SPD-Parteivorsitzender. Das berichtete die Zeitung “Bild am Sonntag” und zitiert einen Parteisprecher mit den Worten: “Sigmar Gabriel erhält eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung für seine Aufgaben als SPD-Parteivorsitzender.”

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Seit 65 Jahren führt der Geist des NS-Terrorregimes in Gestalt von verfassungswidriger NS-Rechtsordnung auf der Basis von grundgesetzwidrig purifiziertem nationalsozialistischem Recht die bundesdeutsche Bevölkerung an der Nase durch den Ring, verfassungswidrig vorbei am Rechtsstaat, vorbei am Bonner Grundgesetz und vorbei an den unmittelbares Recht bildenden unverletzlichen Grundrechten.

Seit 65 Jahren führt der Geist des NS-Terrorregimes in Gestalt von verfassungswidriger NS-Rechtsordnung auf der Basis von grundgesetzwidrig purifiziertem nationalsozialistischen Recht die bundesdeutsche Bevölkerung an der Nase durch den Ring, verfassungswidrig vorbei am Rechtsstaat, vorbei am Bonner Grundgesetz und vorbei an den unmittelbares Recht bildenden unverletzlichen Grundrechten, diese laufen stattdessen nichts weiter als leer.

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Das MdB Hans-Christian Ströbele macht sich fortwährend öffentlich Gedanken über die weltweite NSA-Spionage, anstatt sich im 65. Jahr des Bonner Grundgesetzes endlich um den Erlass grundgesetzkonformer Gesetze zu kümmern.

Edward Snowden wurde durch die NSA-Enthüllungen zu einem Mann ohne Heimat. Für ihn gekämpft hat in Deutschland Hans-Christian Ströbele. Im SPIEGEL-Gespräch live an der Uni erklärt er, wie die alltägliche Schnüffelei unseren Alltag durchdringt. (Quelle: Spiegel-online, 19.05.2014)

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Nicht einmal die bundesdeutsche Fußballbundesliga will, dass Regeln auch Recht werden, sonst hätte man sich für die Torlinientechnik und nicht für weiterhin willkürliche Schiedsrichterei wie im Pokalfinale BVB gegen 1. FC am 17.05.2014 entschieden.

Es ist ein wahres Twitter-Gewitter: Der Tor-Klau von Berlin bewegt die Menschen in den sozialen Netzwerke. Die Bayern freut´s, Dortmunds Fans sind enttäuscht vom Schiedsrichtergespann und fordern die Torlinientechnik. Die 64. Minute im DFB-Pokalfinale zwischen Bayern und Dortmund: BVB-Verteidiger Hummels köpft aufs Tor, der Münchner Dante kann gerade noch klären – doch war der Ball nun drin oder nicht drin? Das war schnell geklärt. Dante hat den Ball erst hinter der Torlinie getroffen, um ihn aus dem Tor zu schlagen. Sein Standbein befand sich auf der Torlinie, das Schussbein dahinter. Das Schiedsrichtergespann um Florian Meyer allerdings erkannte den regulären Treffer nicht an. Der somit verhinderte Torschütze Mats Hummel stand auch nicht im Abseits, wie zuerst vermutet wurde. Das konnte mit moderner Kameratechnik geklärt werden. Fakt ist: Die Torlinientechnik, die die Bundesliga-Clubs im März abgeschmettert haben, hätte geholfen. (Quelle: Focus-online, 18.05.2014)

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Weder Wortlaut und Wortsinn des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland noch die Gesetzessystematik spielen auf Seiten des Gesetzgebers, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung irgendeine Rolle, wenn es darum geht, die Grundrechte des einzelnen Bürgers willkürlich einzuschränken und das mit dem 23.05.2014 seit 65 Jahren.

Mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23. Mai 1949 ist unverbrüchlich gegenüber den drei Gewalten damit ranghöchst befohlen worden, dass gemäß Art. 20 Abs. 3 GG generell in der Bundesrepublik Deutschland der Gesetzgeber an die verfassungsmäßige Ordnung sowie die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind. Darüber hinaus binden seit dem 23. 05. 1949 die unverletzlichen Grundrechte die drei Gewalten gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes Recht.

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