Die Redaktion des ARD – Polit-Magazins MONITOR stellt sich selbst das Zeugnis “unglaubwürdig” aus.

Mit Blick auf die am 25. Mai 2014 stattfindende Europawahl erhielt die Redaktion des Polit-Magazins MONITOR die folgende mail der Grundrechtepartei:

Sehr geehrte Redaktionsmitglieder des Politmagazins Monitor,

vielleicht interessiert Sie das Folgende bezüglich Ihrer eventuellen Berichterstattung im Licht der kommenden Europawahl, denn die ist auch dieses Mal wegen der ungültigen deutschen Europawahlgesetze nichtig mit der Folge, dass zum x-ten Mal das Europaparlament nicht ordnungsgemäß besetzt wird mit allen weiteren Folgen. Das Dilemma ist, die Bevölkerung ist und bleibt politisch granitenen dumm und die Täter wissen seit dem Ende des NS-Regimes Bescheid, denn die haben locker flockig weiter gemacht und deren Nachkommen bis heute. Die Links führen Sie zu den unwiderlegbaren Tatsachen auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes, das seit 65 Jahren die ranghöchste Rechtsordnung immer noch bildet, oder haben Sie andere Erkenntnisse?

Chronologie: Beschwerde wegen der Ungültigkeit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 in der Bundesrepublik Deutschland

Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss schulden seit dem 03.04.2014 Sitzungsprotokoll und rechtsmittelfähigen Beschluss gegenüber der Grundrechtepartei.

Der Mangel an effektiver Wahlprüfung und Anfechtung der Wahlen zum Europäischen Parlament

Nach nur 83 Tagen war es nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 mit dem neu installierten Rechtsstaat aus und vorbei wegen Nichtbeachtung des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG im ersten bundesdeutschen Bundeswahlgesetz vom 15.06.1949.

Bundeswahlausschuss erklärt verfassungswidrig seine verfassungskonforme Besetzung und bestreitet am 03.04.2014 vor laufenden Fernsehkameras die Gültigkeit der ihn zum Gesetzesvollzug legitimierenden Wahlgesetze und Wahlordnungen prüfen zu müssen z.B. hinsichtlich des Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG.

Zum Schluss erlaubt sich der Unterzeichnende Sie auf die Mediathek des Bundestagsfernsehens hinzuweisen, in der Sie die beiden Sitzungen des sog. Bundeswahlausschusses am 14.03. und 03.04.2014 in voller Länge finden und sich selbst ein Bild vom geschauspielerten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm machen können.

Sollten Sie Fragen haben, dann stellen Sie die zwanglos, denn Sie wissen selbst, Wissen ist Macht…

Der Nazi-Jurist, NSDAP-Mann, SS-Rottenführer und Sonderstaatsanwalt am Sondergericht in Bamberg sowie spätere persönliche Referent des ersten Bundesjustizministers Dr. Thomas Dehler und langjährige Richter in Personalunion am BGH und BVerfG sowie Prof. an der Hochschule für öffentliches Recht in Speyer Dr. Willi Geiger hat in seiner Promotion “Die Rechtsstellung des Schriftleiters” 1941 verkündet, dass von einem pflichtbewussten Journalisten im Konfliktfall mit dem Staat zwar nicht verlangt werde, dass er die Wahrheit verfälsche aber er müsse sie totschweigen. Bundesdeutsche Journalisten nehmen sich diese Pflicht wohl immer noch sehr zu Herzen, ansonsten würde man die o.a. Fakten längst öffentlich gemacht haben und die politischen Täter wären nicht mehr Täter.

Mit freundlichen Grüßen

Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten:

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir mit Interesse gelesen haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aufgrund der Vielzahl von Zuschriften, die uns täglich erreichen, nicht individuell antworten können.

Sie können aber versichert sein, dass die Redaktion jeden Brief und jede Mail aufmerksam liest und jeden Themenvorschlag sorgfältig prüft, ob er sich für eine Berichterstattung in der Sendung MONITOR eignet. Da MONITOR nur alle drei Wochen maximal vier Beiträge senden kann, sind wir in der Redaktionskonferenz gezwungen, eine Auswahl zu treffen. Das fällt uns nicht immer leicht.

Sollten wir Ihren Vorschlag aufgreifen, setzen wir uns natürlich mit Ihnen in Verbindung. Möglicherweise eignet sich Ihr Thema aber auch für ein anderes Format, etwa für eine regionale Sendung oder ein Wirtschafts- oder Verbrauchermagazin.

In jedem Fall bedanken wir uns auf diesem Weg für das Interesse an unserer Sendung und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
Redaktion MONITOR

In Anbetracht der unwiderlegbaren Fakten von absolutem Verfassungsrang, die der Redaktion des Polit-Magazins MONITOR seitens der Grundrechtepartei zur Kenntnis gegeben worden sind, zeugt die Antwort der Redaktion von nicht zu erwarten gewesener “politischer Dummheit” und wenig bis gar kein Interesse am grundgesetzwidrigen sowie verfassungsfeindlichen Zustand der am 23.05.2014 fünfundsechzig Jahre alt werdenden Bundesrepublik Deutschland, deren freiheitlich – demokratische Grundordnung tatsächlich überschattet wird von der bis heute praktizierten NS-Rechtsordnung unter fortgesetzter Anwendung von purifiziertem nationalsozialistischen Recht.

Wie es um den seit 65 Jahren hochgelobten bundesdeutschen Rechtsstaat insgesamt tatsächlich bestellt ist, lässt sich in den einschlägigen Expertisen der Grundrechtepartei in ihrem aktualisierten Rechtsstaatsreport sehr genau nachlesen.

(Originalartikel: /231182)

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