»Eine Ordnung, die den Menschen nicht als freie Persönlichkeit [...] anerkennt, das heißt aber eine Ordnung, die nicht das subjektive Recht gewährleistet, eine solche Ordnung soll überhaupt nicht als Rechtsordnung betrachtet werden.« - Hans Kelsen in "Reine Rechtslehre" 1934 (S. 44)
BMJ Frau Dr. Leutheusser-Schnarrenberger zur nationalen Wirkweise der Grundrechtecharta der europäischen Union
Die Bürgerinitiative für Verfassungsschutz hat die Bundesjustizministerin Frau Dr. Leutheusser-Schnarrenberger ( FDP ) schriftlich mit folgender Frage konfrontiert und um eine schriftliche Antwort gebeten: Inwieweit hat die Charta der Grundrechte der Europäischen Union mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon zum 01.12.2009 Gesetzeskraft in der Bundesrepublik erlangt und in welchem Verhältnis steht diese zum Grundgesetz und [...]
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