»Eine Ordnung, die den Menschen nicht als freie Persönlichkeit [...] anerkennt, das heißt aber eine Ordnung, die nicht das subjektive Recht gewährleistet, eine solche Ordnung soll überhaupt nicht als Rechtsordnung betrachtet werden.« - Hans Kelsen in "Reine Rechtslehre" 1934 (S. 44)

Zitate und Leitsätze

Teils bis heute geistig vergiftete Justiz durch die Hitlerdiktatur mit dem Baustein der Aushöhlung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung

»Eine Justiz, die niemals offiziell und institutionell mit dem Unrecht gebrochen hat, das sie in zwölf Jahren Hitlerdiktatur beging, schleppt den Ungeist Tausender von Rechtsbeugungen und Mordurteilen als ewige Last mit sich herum. Indem sich Deutschlands Juristen nahezu geschlossen einem verbrecherischen Regime unterordneten, ist die Unabhängigkeit der Richter – und damit eine ihrer elementarsten und [...]

BVerfGE 7, 198 – Lüth

Ohne Zweifel sind die Grundrechte in erster Linie dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern; sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Das ergibt sich aus der geistesgeschichtlichen Entwicklung der Grundrechtsidee wie aus den geschichtlichen Vorgängen, die zur Aufnahme von Grundrechten in die Verfassungen der einzelnen Staaten geführt [...]

Nichtigkeit

Der als der bedeutendste Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts bezeichnete Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen hat zur Nichtigkeit folgendes in seinem Buch “Wer soll Hüter der Verfassung sein” ausgeführt: “Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv [...]

Grundrechtsschutz als Abwehrrechtsschutz gemäß Art. 19 GG

Leitsätze 1. Gesetze müssen die aus dem Grundgesetz hervorgehenden Gültigkeitsvoraussetzungen erfüllen. Grundrechte gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG einschränken könnende Gesetze müssen gemäß Art. 82 Abs. 1, 1. Halbsatz GG nach den Vorschriften des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zustande kommen und daher die Gültigkeitsvoraussetzung gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG erfüllen, [...]

BVerfGE 30, 173 – Mephisto-Entscheidung

Leitsätze: 1. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ist eine das Verhältnis des Bereiches Kunst zum Staat regelnde wertentscheidende Grundsatznorm. Sie gewährt zugleich ein individuelles Freiheitsrecht. 2. Die Kunstfreiheitsgarantie betrifft nicht nur die künstlerische Betätigung, sondern auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks. 3. Auf das Recht der Kunstfreiheit kann sich auch ein Buchverleger [...]

BVerfGE zu den Grundrechten als Abwehrrechte und Meinungsfreiheit

Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts in der Lüth-Entscheidung BVerfGE 7, 198 - Lüth 1. Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt. 2. Im bürgerlichen Recht entfaltet sich der Rechtsgehalt der [...]

Das Recht auf Grundrechte

Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft - auf sie pocht - und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte [...]

BVerfGE zu Artikel 1 Abs. 3 GG als Leitnorm

Artikel 1 GG (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. BverfG-Entscheidung zur Wirkweise von Artikel 1 Abs. 3 GG als Leitnorm gegenüber den drei Gewalten ( BverfGE 49,220 ) Die Aufgabe des Staates, das Recht zu wahren, umfaßt die Pflicht, (…). Im Rechtsstaat des [...]

Ungeschriebenes Verfassungsrecht unter dem Grundgesetz

“Ungeschriebenes Verfassungsrecht unter dem Grundgesetz” von Heinrich Amadeus Wolff (S. 312) Das Bundesverfassungsgericht ist befugt, die Verfassung, sofern dies zur Klärung einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung notwendig ist, zu konkretisieren, nur insoweit hat es die letztverbindliche Konkretisierungsbefugnis; die Kompetenz, die Verfassung durch ungeschriebene, im Wege der >>authentischen Interpretation<< gefundene Rechtssätze, die für alle Organe ebenso wie die [...]

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