»Eine Ordnung, die den Menschen nicht als freie Persönlichkeit [...] anerkennt, das heißt aber eine Ordnung, die nicht das subjektive Recht gewährleistet, eine solche Ordnung soll überhaupt nicht als Rechtsordnung betrachtet werden.« - Hans Kelsen in "Reine Rechtslehre" 1934 (S. 44)

Parlamentarischer Rat

Grundrechtsschutz als Abwehrrechtsschutz gemäß Art. 19 GG

Leitsätze 1. Gesetze müssen die aus dem Grundgesetz hervorgehenden Gültigkeitsvoraussetzungen erfüllen. Grundrechte gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG einschränken könnende Gesetze müssen gemäß Art. 82 Abs. 1, 1. Halbsatz GG nach den Vorschriften des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zustande kommen und daher die Gültigkeitsvoraussetzung gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG erfüllen, [...]

Besatzungsstatut, Pariser Verträge und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1949 und 1991

Am 12. Mai 1949 genehmigten die drei alliierten Westmächte das vom parlamentarischen Rat in den Jahren 1948 / 49 erarbeitete Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. In diesem Genehmigungschreiben heißt es unter Ziffer 1.: Das am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat angenommene Grundgesetz hat unsere sorgfältige und interessierte Aufmerksamkeit gefunden. Nach unserer Auffassung verbindet es in glücklicher [...]

Rechtsprechung und Staatsrechtslehre versus Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Aus den Protokollen des parlamentarischen Rates, dritte Sitzung des Ausschusses für Grundsatzfragen, 21. September 1948.Anwesend: CDU/CSU: Blomeyer, v. Mangoldt ( Vors. ), Pfeiffer, Schrage, Wirmer SPD: Bergsträsser, Eberhard, Nadig, Wunderlich, Zinn FDP: Heuss DP: Heile Mit beratender Stimme: Paul ( KPD ) Stenografischer Dienst: Kappert Dauer: 15.00 h - 18.20 h Zitat aus “Staatsrechtliche Betrachtung [...]

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