»Eine Ordnung, die den Menschen nicht als freie Persönlichkeit [...] anerkennt, das heißt aber eine Ordnung, die nicht das subjektive Recht gewährleistet, eine solche Ordnung soll überhaupt nicht als Rechtsordnung betrachtet werden.« - Hans Kelsen in "Reine Rechtslehre" 1934 (S. 44)
Musterklage zum SGB II
Auf Grund nachträglicher Veränderungen der veröffentlichten Ausgabe des SGB II musste die Musterklage nochmals umgearbeitet werden. Weiterhin wurde für diejenigen, welche sich die eigene rechtliche Vertretung der Feststellungsklage vor Gericht nicht zutrauen, die Möglichkeit geschaffen, der Klage des Verfassers als Streitgenossen beizutreten. Alle weiteren Informationen finden sich unter der neuen Adresse der Musterklage: http:/streitgenossenschaft-sgb2.de
1 BvR 1797/10 (SGB II)
Der Beschwerdeführer verlangte hier auf Grund des Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG - Zitiergebot - die Feststellung der positiven Gültigkeit des Sozialgesetzbuches II (SGB II) gemäß 7. Leitsatz BverfGE 1, 14 – Südweststaat Das Bundesverfassungsgericht muß, wenn eine Rechtsvorschrift mit dem Grundgesetz nicht unvereinbar ist, ihre Gültigkeit positiv feststellen, soweit dies [...]
1 BvR 2986/09 (ArbGG)
Der Beschwerdeführer verlangte hier auf Grund des Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG - Zitiergebot - die Feststellung der positiven Gültigkeit des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) gemäß 7. Leitsatz BverfGE 1, 14 - Südweststaat Das Bundesverfassungsgericht muß, wenn eine Rechtsvorschrift mit dem Grundgesetz nicht unvereinbar ist, ihre Gültigkeit positiv feststellen, soweit dies angängig ist. [...]
Letzte Kommentare