»Eine Ordnung, die den Menschen nicht als freie Persönlichkeit [...] anerkennt, das heißt aber eine Ordnung, die nicht das subjektive Recht gewährleistet, eine solche Ordnung soll überhaupt nicht als Rechtsordnung betrachtet werden.« - Hans Kelsen in "Reine Rechtslehre" 1934 (S. 44)

Lehre versus Grundgesetz

Wie die Staatsrechtslehre den Verfassungsbruch legitimiert.

DAS NICHT ERFÜLLTE GRUNDGESETZ

Ein Vortrag von Dr. Adolf Arndt (SPD), Mitglied des Deutschen Bundestages und Jurist, der am 17. Oktober 1959 in Kassel öffentlich im Rahmen der 2. Bundestagung der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen gehalten wurde. Das Bonner Grundgesetz unterscheidet sich von allen früheren Verfassungen in Deutschland. Es will nicht nur als norma normans mittelbar wirken, sondern für jedermann [...]

Freiheitsgrundrechte sind trotz grundgesetzlicher Garantie seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes suspendiert und somit ihrer Wirkweise als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen faktisch beraubt

Noch sind es 14 Tage bis sich der Tag des Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zum 62. Mal jährt, doch schon heute gilt es zu resümieren, dass die in ihm ausdrücklich mit Gesetzeskraft verbürgten Freiheitsgrundrechte wie eh und je suspendiert sind. Suspendiert geblieben sind, muss es richtigerweise heißen, denn aus [...]

Rechtsprechung und Staatsrechtslehre versus Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Aus den Protokollen des parlamentarischen Rates, dritte Sitzung des Ausschusses für Grundsatzfragen, 21. September 1948.Anwesend: CDU/CSU: Blomeyer, v. Mangoldt ( Vors. ), Pfeiffer, Schrage, Wirmer SPD: Bergsträsser, Eberhard, Nadig, Wunderlich, Zinn FDP: Heuss DP: Heile Mit beratender Stimme: Paul ( KPD ) Stenografischer Dienst: Kappert Dauer: 15.00 h - 18.20 h Zitat aus “Staatsrechtliche Betrachtung [...]

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