Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes steht zu Menschenrechte und Folter am 11.10.2009 folgendes zu lesen:
“Achtung und Ausbau der Menschenrechte sind ein zentrales Anliegen der Politik der Bundesregierung. Deutsche Menschenrechtspolitik in den internationalen Beziehungen folgt einer konkreten Verpflichtung: Menschen vor Verletzungen ihrer Rechte und Grundfreiheiten zu schützen und tragfähige Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Unterdrückung, Willkür und Ausbeutung keine Chance mehr haben.
Die Bundesregierung engagiert sich konsequent und kontinuierlich im Kampf gegen Folter und Misshandlung. Sie tritt gemeinsam mit den EU-Partnern für eine Stärkung der internationalen Mechanismen zur Bekämpfung der Folter ein.”
… hm, so, so, na ja!
Hat man schon etwas über eine beabsichtigte Gesetzesberatung für einen beabsichtigten Strafrahmen im StGB gehört, oder liegen die Herrschaften noch am Strand von Guantanamo Bay?
Aber bekanntlich sind ja auch die “Todesstrafe abgeschafft” und “Ausnahmegerichte nicht statthaft”.
Den “finalen Rettungsschuss” haben wir dann trotzdem in den Polizeigesetzen.
Ich schaue jeden Tag in das Bunte Gesetzblatt, wo es nun mal langsam erscheinen müsste, da ja angeblich der Bundesrat positiv entschieden hat, aber da kommt nichts. Ich werde nächste Woche mal eine “Kleine Anfrage” an das Bundesministerium der Justiz stellen, mal sehen, was die dazu sagen.
Ja, und zum finalen Rettungsschuss sei soviel gesagt - Sicherheit geht über alles. Da können es in der großen Not auch mal elf Schuss mehr sein; siehe Fall Tennesse Eisenberg (http:/www.tennessee-eisenberg.de).
PS: Schon mal eine Anfrage gestellt wegen des seit 1.1.2001 das Zitiergebot durch die Eingriffe der §§ 26c, 27b UStG in die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit und die Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 2 GG sowie in die Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 GG nicht beachtenden Umsatzsteuergesetzes?