(1) Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die Gesandten.
O-Ton des ehemaligen Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Horst Köhler, am 22.05.2010:
Meine Einschätzung ist aber, daß insgesamt wir auf dem Wege sind, doch auch in der Breite der Gesellschaft zu verstehen, daß ein Land unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muß, daß im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern , die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ durch Handel, Arbeitsplätze und Einkommen.
Aber es wird wieder, sozusagen, Todesfälle geben. Nicht nur bei Soldaten, möglichweise auch durch Unfall mal bei zivilen Aufbauhelfern. Das ist die Realität unseres Lebens heute. Man muss auch um diesen Preis, sozusagen, seine am Ende Interessen wahren.
Duden:
Krieg: bewaffneter Konflikt, Fehde, Gefecht, Kampfhandlungen, kriegerische/militärische Auseinandersetzung, militärischer Konflikt, Schlacht; (Milit.): Feldzug.
Kriegs|er|klä|rung, die [LÜ von frz. déclaration de guerre]: formelle Ankündigung der Kriegsabsichten.
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