»Eine Ordnung, die den Menschen nicht als freie Persönlichkeit [...] anerkennt, das heißt aber eine Ordnung, die nicht das subjektive Recht gewährleistet, eine solche Ordnung soll überhaupt nicht als Rechtsordnung betrachtet werden.« - Hans Kelsen in "Reine Rechtslehre" 1934 (S. 44)

Keine öffentlichen Mittel ohne Erklärung der Verfassungstreue

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Zu Plänen des Innenministeriums, die Vergabe von Fördermitteln von einer Erklärung der Verfassungstreue abhängig zu machen, erklärt Volker Bandmann, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion des sächsischen Landtags ¹:

„Wer öffentliche Steuergelder bekommt muss auf dem Boden der Verfassung stehen. Die finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand von einer Erklärung der Verfassungstreue anhängig zu machen ist daher nicht nur legitim, sondern auch geboten.“

Kommentar:

Diesem Wunsch kann sich das Grundrechteforum nur anschließen, auch und gerade hinsichtlich der Bediensteten der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung.

¹ http:/www.cdu-sachsen-fraktion.de/presse.asp?iid=11&change=T&dtl=T&lid=2533

Shortlink: http:/is.gd/l8GZhp

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Eine Antwort zu “Keine öffentlichen Mittel ohne Erklärung der Verfassungstreue”

  1. Wer Steuergelder fordert aber auch und dem ist nicht so. http:/finanzamt.name/2010/10/klage-finanzamt-rosenheim-unzulassiger-steuergesetze/

    Mit besten Grüßen,

    Alexander E. Schröpfer

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