- Einem biologischen Vater, der nie mit seinen Kindern zusammen gelebt hat, darf dennoch nicht der Umgang mit seinem Nachwuchs versagt werden. Wird dem Mann der Umgang dennoch verweigert, stellt dies eine Verletzung von Artikel 8 – dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens – der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
- Parlamentarier legen ersten Gesetzentwurf für begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik vorSollen Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas erlaubt sein? Zu dieser Frage werden dem Bundestag mindestens drei Gesetzentwürfe vorliegen, über die das Parlament im neuen Jahr ohne Fraktionszwang entscheiden will. Mit dem am 21.12.2010 eingebrachten Vorschlag für eine begrenzte Zulassung von Gentests an Embryonen will eine fraktionsübergreifende Gruppe von Parlamentariern eine Mehrheit im Bundestag erreichen.
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