»Eine Ordnung, die den Menschen nicht als freie Persönlichkeit [...] anerkennt, das heißt aber eine Ordnung, die nicht das subjektive Recht gewährleistet, eine solche Ordnung soll überhaupt nicht als Rechtsordnung betrachtet werden.« - Hans Kelsen in "Reine Rechtslehre" 1934 (S. 44)

Nichtigkeit

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Der als der bedeutendste Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts bezeichnete Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen hat zur Nichtigkeit folgendes in seinem Buch “Wer soll Hüter der Verfassung sein” ausgeführt:

“Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so dass es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen.”

“Dem nichtigen Akte gegenüber ist jedermann, Behörde wie Untertan befugt, ihn auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, ihn als rechtswidrig zu erkennen, und demgemäß als ungültig, unverbindlich zu behandeln.”

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Eine Antwort zu “Nichtigkeit”

  1. Es stellt sich die Frage gab es jemals einen “Verfassungskonformen” Bundestag oder Landtag seit 1947/1949.
    Nach unseren Recherchen nein.
    Somit hat Sarazin recht, Der Schutt ist weggeräumt, wir stehen nicht mehr in 1945, nein wir sind in 1947.

    Die Einteilung der sog. Bundesländer war schon eine NAZI-Verordnung, die Alliierten haben das NAZI-System unter BRD Flagge weiter laufen lassen.
    Wer nicht aus dem Innenverhältnis herauskommt, kann nie Recht bekommen.
    Interesssant sind die BVG Entscheidungen, die beziehen sich meistens auf vorkonstitutionelles Recht.
    Im Umkehrschluß bedeutete das, daß das Recht des Bunds und der Länder nicht anwendbar ist.
    Beispiel, in den Landesverfassungen ist nur von der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Rede, angewendet wird jedoch nur die Freiwillige Gerichtsbarkeit.
    Warum? 1949 wurde durch AHK die ordentliche Gerichtsbarkeit den Deutschen Richtern entzogen.

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