„Arbeitseinsatz ist die planmäßige Lenkung der Arbeitskräfte des Volkes nach den übergeordneten Gesichtspunkten der Staatspolitik. Für den Arbeitseinsatz gilt also folgendes:
1. der Einsatz der Arbeitskraft kann nicht unbeschränkt der freien Entscheidung des einzelnen überlassen bleiben;
2. die Lenkung hat vielmehr planmäßig zu erfolgen, d.h. nach einer zusammenfassenden Regelung und nach einheitlichen Gesichtspunkten;
3. maßgebend für die Lenkung sind die staatspolitischen Notwendigkeiten, die übergeordneten Interessen des Gemeinwohls;
4. der Arbeitseinsatz erfasst alle Kräfte des Volkes. (…) Der arbeitende oder in Arbeit zu bringende Mensch ist Gegenstand der Arbeitseinsatzpolitik. Er ist es nicht nur mit seinen wirtschaftlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, sondern ebenso sehr mit seiner politischen und geistigen Haltung, seiner charakterlichen Veranlagung, seinen persönlichen Neigungen und Wünschen sowie seinen verwandtschaftlichen Bindungen. Diese Erkenntnis hat nicht nur theoretischen Wert. Sie ist vielmehr entscheidend für die praktische Tätigkeit eines jeden, der für den Arbeitseinsatz tätig ist“. [1]
„Solche asozialen und arbeitsscheuen Personen (…) können (…) nicht geduldet werden. (…) Neben der Einzelvorladung und der Einflussnahme der AÄ auf jede dieser Arbeitskräfte hat sich als besonders wirksam erwiesen, dass eine Reihe besonders asozialer Menschen zwangsweiser Arbeit oder zeitweiser Inhaftierung zugeführt worden ist. Diese in zahlenmäßig beschränktem Umfang durchgeführte Aktion hat zur Folge gehabt, dass die Arbeitsbereitschaft sich bei dem überwiegenden Rest dieses Personenkreises alsbald eingestellt hat. Die AÄ werden den Einsatz dieser Personen möglichst in Außenarbeiten und in geschlossenen Gruppen zu fördern haben. Auch die Insassen der Wanderarbeitsstätten – die gewohnheitsmäßigen ‘Brüder der Landstraße’ – sind durch enge Fühlung der AÄ mit diesen Einrichtungen für einen möglichst dauernden Arbeitseinsatz zu gewinnen“. [2]
Quelle: Arbeitsmarkt und Sondererlaß – Menschenverwertung, Rassenpolitik und Arbeitsamt- Rotbuch Verlag Berlin 1990. Hier: Die ordnende Hand der Arbeitsämter nach 1933, S. 47 u. 51.
[1] (134) Sommer, S. 35, 37. - [2] (146) Ebd., S. 105.
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