»Eine Ordnung, die den Menschen nicht als freie Persönlichkeit [...] anerkennt, das heißt aber eine Ordnung, die nicht das subjektive Recht gewährleistet, eine solche Ordnung soll überhaupt nicht als Rechtsordnung betrachtet werden.« - Hans Kelsen in "Reine Rechtslehre" 1934 (S. 44)

Die Polizei kann auch mal hinlangen!

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Meinte heute der Polizeisprecher des Polizeieinsatzes in Stuttgart:

“Wenn die Demonstranten sich nicht rechtlich einwandfrei verhielten, “dann kann die Polizei auch mal hinlangen”

Was macht man, wenn sich die Polizei nicht rechtlich einwandfrei verhält?

Quelle: http:/www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,720516,00.html

Shortlink: http:/is.gd/FKCIOe

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