»Eine Ordnung, die den Menschen nicht als freie Persönlichkeit [...] anerkennt, das heißt aber eine Ordnung, die nicht das subjektive Recht gewährleistet, eine solche Ordnung soll überhaupt nicht als Rechtsordnung betrachtet werden.« - Hans Kelsen in "Reine Rechtslehre" 1934 (S. 44)
Pfad: Startseite / Die Polizei kann auch mal hinlangen! Autor: I. Wengel | Datum: 30. September 2010
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Meinte heute der Polizeisprecher des Polizeieinsatzes in Stuttgart:
“Wenn die Demonstranten sich nicht rechtlich einwandfrei verhielten, “dann kann die Polizei auch mal hinlangen”
Was macht man, wenn sich die Polizei nicht rechtlich einwandfrei verhält?
Quelle: http:/www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,720516,00.html
Themen: Rechtsbeugung, Rechtsbindung, Rechtswirklichkeit |
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