»Eine Ordnung, die den Menschen nicht als freie Persönlichkeit [...] anerkennt, das heißt aber eine Ordnung, die nicht das subjektive Recht gewährleistet, eine solche Ordnung soll überhaupt nicht als Rechtsordnung betrachtet werden.« - Hans Kelsen in "Reine Rechtslehre" 1934 (S. 44)

Teils bis heute geistig vergiftete Justiz durch die Hitlerdiktatur mit dem Baustein der Aushöhlung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung

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»Eine Justiz, die niemals offiziell und institutionell mit dem Unrecht gebrochen hat, das sie in zwölf Jahren Hitlerdiktatur beging, schleppt den Ungeist Tausender von Rechtsbeugungen und Mordurteilen als ewige Last mit sich herum. Indem sich Deutschlands Juristen nahezu geschlossen einem verbrecherischen Regime unterordneten, ist die Unabhängigkeit der Richter – und damit eine ihrer elementarsten und hervorstechendsten Eigenschaften – zwischen 1933 und 1945 pervertiert worden. Sie ist zu einer unbeschränkten Machtvollkommenheit und Willkür entartet. Die politische Zweckmäßigkeit eines Urteils ist als Maßstab an die Stelle von Wahrheit und Gerechtigkeit getreten.

Statt den Faden der im Nürnberger Juristenprozess 1947 gesprochenen Urteile aufzunehmen und sich der Verantwortung für die eigenen Unrechtsgeschichte zu stellen, haben Gesetzgeber und Justiz die Mörder in Robe nahezu vollständig amnestiert und bereitwillig wieder in die Reihen der Halbgötter in Schwarz aufgenommen. Mindestens eine weitere Generation von Juristen ist durch diese braunen Nachkriegskarrieristen geistig vergiftet worden. Die größte Hypothek dieses Versagens ist folgende: Um ihren eigenen Berufsstand nicht der Schande und der Verachtung und dem völligen Ansehensverlust preisgeben zu müssen, haben Deutschlands Richter sich ein exklusives Sonderrecht geschaffen, das die Verfolgung und Bestrafung von Unrechtsurteilen beinahe unmöglich macht. Ein wichtiger Baustein dazu war die Aushöhlung des Straftatbestandes der Rechtsbeugung.« - Rechtsanwalt Rolf Bossi, in: “Halbgötter in Schwarz, Deutschlands Justiz am Pranger”, Goldmann Verlag, S. 271ff.

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