»Eine Ordnung, die den Menschen nicht als freie Persönlichkeit [...] anerkennt, das heißt aber eine Ordnung, die nicht das subjektive Recht gewährleistet, eine solche Ordnung soll überhaupt nicht als Rechtsordnung betrachtet werden.« - Hans Kelsen in "Reine Rechtslehre" 1934 (S. 44)

Konstituierung der Grundrechtepartei

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DIE GRUNDRECHTEPARTEI »Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates« Heute, am 02. August 2010, konstituierte sich die Grundrechtepartei zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes gemäß Art. 21 GG. Aufgrund der vielfältigen Vorbereitungen und anfallenden Arbeiten werden hier auf der Webseite alle benötigten [...]

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