Der Deutsche Bundestag möge beschließen, alle Atomkraftwerke in Deutschland zum Schutze der Lebensgrundlagen gemäß Art. 20a GG sofort abzuschalten.
Download: Petition zum Atomausstieg.pdf - Unterschriftenliste Atomausstieg.pdf
Angesichts der Ereignisse in Japan erübrigt sich jede weitere Diskussion um die Sicherheit von Atomkraftwerken auch in Deutschland. Diese Sicherheit gibt es nicht. Gemäß Art. 20a GG hat der Staat “auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung” zu schützen. Dieser Schutz geht vor, da ohne ihn die Ausübung der Grundrechte nicht mehr möglich ist. So, wie der Staat Grundrechte einschränkt, mit der Begründung der Sicherheit vor Terrorangriffen, so hat der Staat hier die wirtschaftlichen Rechte der Atomwirtschaftsindustrie auf Grund der unabsehbaren Gefahren für die Sicherheit der Grundrechtsträger einzuschränken.
Im Sinne dieses Schutzes ist es vor allem auch bedenklich, dass das derzeitige Atomgesetz in die verschiedensten Grundrechte der Bürger der Bundesrepublik Deutschland eingreift, ohne die für solche Grundrechtseinschränkungen vom Grundgesetz vorgegebenen Gültigkeitsvoraussetzungen gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG zu erfüllen, wonach ein Grundrechte einschränkendes Gesetz diese durch es eingeschränkten Grundrechte “unter Angabe des Artikels nennen” muss. Schon von daher ist die Anwendung des Atomgesetzes auszusetzen, da es diesem demzufolge an der sachlichen Gültigkeit mangelt, denn gemäß Art. 82 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 GG dürfen nur solche Gesetze in Kraft treten, welche nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind. Dies ist bei dem Atomgesetz nicht der Fall.
Folgende Normen des Atomgesetzes (Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren) schränken einfachgesetzlich folgende nicht gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG unter Angabe des Artikels zitierten Grundrechte ein:
§ 4 Abs. 2 Ziff. 5 AtG (ggf. Art. 2 Abs. 2 S. 1-2 GG, Art. 11 Abs. 1 GG u.a.); § 5 Abs. 5 AtG (ggf. Art. 2 Abs. 2 S. 1-2 GG, Art. 11 Abs. 1 GG u.a.); § 6 Abs. 2 Ziff. 4 AtG (ggf. Art. 2 Abs. 2 S. 1-2 GG, Art. 11 Abs. 1 GG u.a.); § 7 Abs. 2 Ziff. 5 AtG (ggf. Art. 2 Abs. 2 S. 1-2 GG, Art. 11 Abs. 1 GG u.a.); § 9 Abs. 2 Ziff. 5 AtG (ggf. Art. 2 Abs. 2 S. 1-2 GG, Art. 11 Abs. 1 GG u.a.); § 12 Abs. 1 Ziff. 3-3c sowie 7a und 10 AtG (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG); § 12b Abs. 2-3 AtG (Art. 2 Abs. 1 – informationelle Selbstbestimmung, soweit gemäß BVerfGE 65, 1 – Volkszählung einschränkbar); § 23 Abs. 1 Ziff. 6-8 AtG (Art. 2 Abs. 1 – informationelle Selbstbestimmung, soweit gemäß BVerfGE 65, 1 – Volkszählung einschränkbar); § 24a AtG (Art. 2 Abs. 1 – informationelle Selbstbestimmung, soweit gemäß BVerfGE 65, 1 – Volkszählung einschränkbar); § 27 AtG (Art. 14 Abs. 1 GG); § 28 AtG (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 GG); § 29 AtG (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 GG); § 30 Abs. 1 AtG (Art. 14 Abs. 1 GG); § 46 Abs. 2 AtG (Art. 14 Abs. 1 GG); § 49 AtG (Art. 14 Abs. 1 GG).
Vor allem die im Atomgesetz oft zu findende Formulierung “… wenn der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkung Dritter gewährleistet ist.“, welche u. a. bei der Durchführung von Castor-Transporten zur Anwendung kommt, stellt durch ihren Charakter einer Generalermächtigung zur Einschränkung von Grundrechten eine Verletzung des Bestimmtheitsgebotes von Gesetzen dar. Nach dieser Prämisse können willkürlich alle möglichen einschränkbaren Grundrechte eingeschränkt werden. Die darüber hinaus gehende Verletzung des Zitiergebotes u. a. in diesen Einzelnormen, obwohl gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG alle einschränkbaren Grundrechte im einschränkenden Gesetz unter Angabe des Artikels genannt werden müssen, bewirkt den Mangel an der Erfüllung dieser Gültigkeitsvoraussetzung und damit die Ungültigkeit/Nichtigkeit des Atomgesetzes.
Petition-ID (Bundestag): 17073 - Sofern der Petitionsausschuss diese Petition veröffentlicht, wird hier der Link zur Unterzeichnung bei E-Petitionen eingefügt.
Zur Mitzeichnung auf OpenPetition.de
V.i.S.d. Art. 17 GG: Grundrechtepartei
Berlin, 13.03.2011
Direktlink: http:/petition-atomausstieg.de
Im Moment bewegen wohl jeden die traurigen und schockierenden Ereignisse in Japan.
Die Petition der Grundrechtepartei zum Atomausstieg hat einen ganz besonderen Stellenwert, da sie die Forderung des Atomausstiegs auf das Grundgesetz stützt. Sie darf kein Schattendasein führen! Ich werde den Text jedenfalls ausdrucken und bei den nächsten Veranstaltungen zum Atomausstieg in meiner Stadt verteilen. Man fragt sich, warum diese Petition nicht sofort durch ausgestrahlt.de usw. aufgegriffen und unterstützt wird.
In Sachen Anti-Atomkraft-Bewegung gibt es Zusammenhänge von großer Tragweite, die mir erst nach und nach und durch viele Recherchen klar geworden sind.
Um zu erklären, was ich meine, muss ich dazu weiter ausholen.
Es ist in Deutschland, nein, weltweit so: Jeglicher Widerstand, der sich unter den Menschen formiert wird, wenn er den Zielen der (globalen) “Elite” entgegenläuft, durch so genannte NGOs abgefangen und ins Leere oder ins “Halbe” gesteuert. Widerstand, der durch NGOs gelenkt wird, setzt nie ursächlich an und endet genau da, wo er der Elite in die Quere kommen würde.
Es gibt NGOs für jedes Themengebiet, das für die Elite gefährlich oder auch nützlich sein könnte. Zu ihrer Strategie zählt auch, Protest gegen “Nebensachen” zu schüren, um von Systemfragen abzulenken.
Die verwobenen Fäden der NGOs laufen hier zusammen: http:/www.un.org/esa/coordination/ngo/ .
NGOs sind z. B. Campact, Ausgestrahlt, BUND, Greenpeace, Attac, Amnesty International usw. usw. Sie würden NIEMALS ihre Forderungen gezielt auf das Grundgesetz stützen. Denn das wäre der absolute Schlüssel zur Verhinderung eines totalitären, diktatorischen, menschenverachtenden Systems.
Ihr vorgefertigter (Mitmach-)Aktionismus stellt sicher, dass der Widerstand kalkulierbar bleibt, nicht ausufert und die Ziele der Elite nicht gefährdet werden. Gleichzeitig gibt er der “Wut” der Bürger ein Ventil. Das Gefühl der Mitbestimmung. Das Gefühl, selbst etwas zu tun. Das Gefühl der Gemeinschaft und des Zusammenhalts. Doch bewegt wird hier leider nichts. Zumindest nichts “systemrelevantes”.
NGOs suggerieren den Bürgern eine neue Scheindemokratie. Diese merken dabei nicht, dass sie geführt und instrumentalisiert werden. NGOs lenken den Protest der Bürger so, dass sie genau das einfordern, was die Elite ihnen z. B. anhand der NGOs vorschlägt.
Vor diesem Hintergrund würde ich gerne die Grundrechtepartei darauf aufmerksam machen, dass auch Demokratie- und Grundrechtebewegungen von NGOs unterwandert oder beeinflusst werden, um sie im Sinne der Elite zu lenken. Solche NGOs sind z. B. das “Grundrechtekomitee” und “Mehr Demokratie e. V.”, aber auch Amnesty International und die Humanistische Union.
Beispiel “Mehr Demokratie e. V.”: Anstatt das Konstrukt “EU” und eine Weltregierung abzulehnen, für die Umsetzung des Grundgesetzes und die Verbesserung demokratischer Strukturen in Deutschland zu kämpfen, tritt “Mehr Demokratie e. V.” für mehr Demokratie innerhalb dieser uns aufgezwungenen Systeme ein, die letztlich zu gegebener Zeit in einen Weltstaat münden.
Eine Weltregierung wird nicht abgelehnt, sondern mitgestaltet, zu lesen auf ihren Internetseiten:
“Souveränitätsabgaben an supranationale Organisationen werden fast immer durch nationale Gesetze ermöglicht und sind damit auch national beeinflussbar.
Wir achten auf den Demokratiegehalt supranationaler Politik und entwickeln demokratische Alternativkonzepte zu bestehenden Strukturen.
Dazu fördern wir die globale Vernetzung relevanter Kräfte auf den Weltsozialforen, den Weltkonferenzen der direkten Demokratie und anderen global agierenden Vereinigungen.
Wir haben uns der internationalen Kampagne für ein Parlament bei den Vereinten Nationen angeschlossen.”
Der Verein handelt also die (pseudo)demokratischen Bedingungen innerhalb eines neuen globalen Systems mit aus, das er jedoch nicht versucht zu verhindern, sondern voranzutreiben und zu gestalten. S. auch diese beiden Links:
http:/www.mehr-demokratie.de/unpa.html
https:/secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Parlamentarische_Versammlung_bei_den_Vereinten_Nationen
Der Wikipedia-Link enthält zudem noch diese Information: “Im Jahr 2010 sprach sich neben dem Bundesvorstand von Bündnis 90 / Die Grünen auch Bob Brown, der parlamentarische Vorsitzende der Australian Greens, für die Einrichtung eines UN Parlaments aus.”
Und nun komme ich dazu, warum ich das alles schreibe: Die Petition der Grundrechtepartei zum Atomausstieg kann bei http:/www.openpetition.de gezeichnet werden, Mitglied des Vereins “Mehr Demokratie e. V.”: http:/www.openpetition.de/blog/impressum/
Außerdem ist die Humanistische Union (auf http:/www.volkszustandsbericht.de öfters verlinkt) eine NGO, welche zudem mit negativer Berichterstattung im Zusammenhang steht.
In beiden Fällen ist keine aktive Einflussnahme dieser NGOs ersichtlich. Einfluss nehmen können sie aber auch passiv, allein indem sie Plattformen für Petitionen anbieten oder sich mit “interessanten” Artikeln zum Thema in die Diskussion einmischen. Einfach, indem sie präsent sind, etwas anbieten und dann letztlich mit ihnen doch zusammengearbeitet wird.
Ich nehme die Grundrechtepartei als eine Initiative wahr, die nicht unterwandert ist. Das ist einzigartig und ein Hoffnungsschimmer, weil fast jeglicher Widerstand von NGOs und im Umweltbereich zusätzlich von den Grünen infiltriert ist.
Die Grundrechtepartei könnte der Elite ein Dorn im Auge sein, schließlich hat sie sich auf DAS Schlüsselthema gegen sie spezialisiert. Es würde umso mehr versucht zu intervenieren, je stärker die Grundrechtepartei ins öffentliche Bewusstsein geraten würde oder je stärker die Forderungen der Grundrechtepartei der Elite in die Quere kommen würden.
Deswegen war es mir wichtig, auf diese Problematik hinzuweisen. Eine Problematik von großer Tragweite, weil sie meines Erachtens ganze Völker hilflos macht, sich zu wehren.
Mir ist noch etwas eingefallen: Die österreichische Umweltorganisation (auch eine NGO) heisst “Global2000″ (allein der Name lässt erkennen, dass es eigentlich um Weltpolitik geht, die als Vehikel Umweltschutzbewegungen nutzt).
Sie startete eine Petition für einen weltweiten Atomausstieg:
http:/www.global2000.at/site/de/aktivitaeten/atom/abschaltenjetzt/article-petitionatomausstieg.htm
Unterstützer sind natürlich auch in Österreich die Grünen und Attac.
“Weltweiter Atomausstieg” klingt gut, dafür wäre wohl jeder Atomkraftgegner. Aber ich frage mich: An wen sollte eine solche Petition gerichtet werden? Eine Weltregierung haben wir noch nicht. Jedoch wird durch diese Forderung der Wunsch und die Akzeptanz einer solchen im Unterbewusstsein der Menschen erzeugt.
Die globale Elite hat zwar schon die Macht über die Welt, aber noch nicht vollständig zentralisiert. In Ermangelung einer offiziellen Weltregierung richtet sich die Petition nun an die EU, verbunden mit der Forderung einer EU-Volksabstimmung über den europäischen Atomausstieg.
Zwar wäre ein europäischer Atomausstieg besser, als ein deutscher. Trotzdem, es geht ums Prinzip. Wenn Bürger die EU um eine Volksabstimmung bitten, erkennen sie sie als ihre Regierung an.
All dies lässt erkennen: Die Umweltorganisationen machen zusammen mit den Grünen globale Politik. Sie wenden sich mit ihren Forderungen an nicht demokratisch legitimierte Adressaten. Sie treiben die Windmühlen an, die alle in Richtung “Neue Weltordnung” wehen.
Noch zu einem anderen Thema, das ich mit Sorge gelesen habe:
“Das “Stockholm Programm”, der neue Fünfjahresplan zum Ausbau der “Zone für Freiheit, Sicherheit und Recht” der EU, soll Richtlinien für die europäische Innen- und Justizpolitik sowie die Politik der Inneren Sicherheit für 2010 bis 2014 definieren.”
Unter dem Deckmantel des Schutzes von Grundrechten geht es laut Wikipedia dabei um dies:
“In dem Programm wird auch eine neue europäische Sicherheitsarchitektur durch den Ausbau der polizeilichen, militärischen und geheimdienstlichen Zusammenarbeit und neuer Maßnahmen im Bereich des Datenaustauschs und der Überwachung des Internets ausformuliert.”
Die Dimensionen dieses Stockholmer Programms sind wirklich bedrohlich: http:/de.wikipedia.org/wiki/Stockholmer_Programm
Es kann doch nicht sein, dass man diese Wahrheiten nur erfährt, wenn man aktiv danach sucht? In den Medien wird darüber nichts berichtet. Wie gut, dass es Wikipedia gibt und im Internet noch freie Informationen zugänglich sind.
Ist dieser Fünfjahresplan zum Ausbau der “Zone für Freiheit, Sicherheit und Recht” = “Stockholmer Programm” Anzeichen dafür, dass bald ganz massiv von Seiten der EU in die Grundrechte des Grundgesetzes eingegriffen werden soll? Das würde mich schon sehr interessieren. Viel Zeit für Gegenwind bleibt wohl nicht mehr.
Mit besten Grüßen,
I. D.
Hier mal lesen:
“Neuem Atomkurs fehlt die Rechtsgrundlage”
http:/www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,750871,00.html
Interessant wie oft dort bei SPON das GG erwähnt wird, aber der Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG wird “vergessen”.