»Eine Ordnung, die den Menschen nicht als freie Persönlichkeit [...] anerkennt, das heißt aber eine Ordnung, die nicht das subjektive Recht gewährleistet, eine solche Ordnung soll überhaupt nicht als Rechtsordnung betrachtet werden.« - Hans Kelsen in "Reine Rechtslehre" 1934 (S. 44)

Verwaltungsgericht Berlin erklärt den Ausnahmezustand für Grundrechte

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Grundrechtemahnwachen vor dem Reichstag am Sonntag, den 28.11., 12.12. und 26.12.2010 werden abgesagt! »Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft - auf sie pocht und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, [...]

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