»Eine Ordnung, die den Menschen nicht als freie Persönlichkeit [...] anerkennt, das heißt aber eine Ordnung, die nicht das subjektive Recht gewährleistet, eine solche Ordnung soll überhaupt nicht als Rechtsordnung betrachtet werden.« - Hans Kelsen in "Reine Rechtslehre" 1934 (S. 44)

Die Würde des Bundestages

Kommentare lesen | Kommentar schreiben

Berlin: (hib/STO) Für eine ”nicht nur geringfügige Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“ soll nach dem Willen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP künftig ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro eingeführt werden. Im Wiederholungsfalle soll das Ordnungsgeld 2.000 Euro betragen, heißt es in einem Gesetzentwurf der drei Fraktionen (17/5471), der am Donnerstagabend erstmals auf der Tagesordnung des Parlamentsplenums steht.

Zur Begründung heißt es darin, die derzeit nach der Geschäftsordnung des Parlaments möglichen Ordnungsmaßnahmen bei Störungen der Plenarsitzungen durch einzelne oder mehrere Abgeordnete hätten sich ”in Einzelfällen als zu wenig effektiv und ausdifferenziert erwiesen“. Deshalb solle ”oberhalb des Ordnungsrufes und unterhalb des Sitzungsausschlusses“ als weiteres Ordnungsmittel das Ordnungsgeld eingeführt werden. Dabei solle klar gestellt werden, dass auch ”nicht verbale Ordnungsstörungen“ wie ”das Hochhalten von Transparenten, das Tragen von Ansteckplaketten je nach Gegebenheiten und Inhalten oder sonstiges provokatives Verhalten eine Verletzung der Würde des Bundestages darstellen können“. Reine Fragen der Kleiderordnung seien allerdings ausgenommen, ”soweit sie nicht allgemeine Regeln des Anstands verletzten“.

Der Vorlage zufolge soll das Ordnungsgeld ”vom sitzungsleitenden Präsidenten beziehungsweise der sitzungsleitenden Präsidentin“ festgesetzt werden können. ”Im Hinblick auf die davon berührten Rechte der Abgeordneten ist eine Ergänzung des Abgeordnetengesetzes als Rechtsgrundlage für entsprechende Änderungen der Geschäftsordnung des Bundestages erforderlich“, schreiben die drei Fraktionen weiter. Diese sollten durch den Geschäftsordnungsausschuss vorbereitet und dem Plenum zusammen mit der Beschlussempfehlung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Abstimmung zugeleitet werden.¹

Der Duden definiert den Begriff der Würde folgendermaßen: Würde 1. a) Grundrecht, Menschenwürde, Menschenrecht, Wert, Würdigkeit. b) Autorität, Ehre, Ehrgefühl, Fassung, Gefasstheit, …

Im Grunde ist Würde, so sie denn überhaupt anzunehmen oder vorhanden und erfahrbar ist, eine menschliche Eigenschaft. Der Bundestag ist jedoch kein Mensch, sondern eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, ein Verfassungsorgan - als Organ demnach Teil von etwas, nämlich der Verfassung. Auch die Verfassung, in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz, ist kein Mensch, sondern ein Regelwerk für Menschen. In diesem Zusammenhang ist der Bundestag also eine aus dem Grundgesetz entstehende Regel, nämlich die Regel, als Parlament zu fungieren im Sinne des Art. 20 Abs. 2 GG, nach dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und von diesem in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird, während die Gesetzgebung gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind. Der Bundestag besteht aus Parlamentariern, genauer Bundestaglern, bzw. ist er eine Gruppe von solchen.

Parlamentarier sind auch nur Menschen? Nein, Parlamentarier sind in Ausübung ihrer Funktion nicht in erster Linie natürliche Personen, sondern Organe des “Volkskörpers” mit speziellen Funktionen - sie sind entpersonalisiert, unpersönlich, eben unmenschlich. In Ausübung dieser Funktionen vertreten sie den Staat als Völkerrechtssubjekt, welcher zwar die Summe seiner ihn bildenen Persönlichkeitsrechtssubjekte darstellt, jedoch im Gegensatz zu seinen Bürgern keine natürliche, sondern eine juristische Rechtspersönlichkeit ist.

Gemäß Art. 19 Abs. 2 GG gelten die Grundrechte auch für inländische juristische Personen, jedoch nur soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. Die in Art. 1 Abs. 1 GG definierte unverletzliche Würde ist eine ausdrücklich menschliche. Es ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, diese zu achten und zu schützen, jedoch ist aus dieser Pflicht des Staates unter keinen rechtlichen Gesichtspunkten die Schlußfolgerung ableitbar, dass der Staat oder eines seiner Verfassungsorgane diese menschliche Würde für sich gegenüber anderen natürlichen Personen in Anspruch nehmen könnte.

Dem o.a. Gesetzentwurf nach kann also festgehalten werden, dass die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP dem Bundestag und damit seinen Mitgliedern als öffentlich-rechtliche Regeln ein menschliches Antlitz verliehen sehen möchten. Dieser Anspruch ist angesichts der politischen Wirklichkeit mehr als zu begrüßen, er ändert jedoch nichts an der verfassungsrechtlichen Tatsache, dass der Bundestag keine Würde hat.

Der Bundestag besitzt nicht nur keine Würde, er besitzt gar nichts. Er ist eine Sammlung von natürlichen Rechtssubjekten, welche zum großen Teil die seit 1949, seit Inkrafttreten des Grundgesetzes, erfolgte Außerkraftsetzung desselben nutzen, um sich persönlich zu bereichern und zwar auf Kosten ihres in Art. 20 Abs. 2 GG verfassungsrechtlichen Arbeitgebers, indem sie dessen Sozialbeiträge zum Erhalt des Staates zur Erfüllung ihrer persönlichen Wünsche missbrauchen. Werden sie dabei erwischt, dann schaffen sie sich ihre eigene Immunität.. Sie sind Sozialschmarotzer.

Sie sind nicht nur Sozialschmarotzer, sie sind - der Sache nach - unmenschlich. Sie lügen, betrügen, brechen Recht und Gesetz, setzen Rechtsscheintatbestände in fragwürdige, weil dem Grundgesetz entgegenstehende Gesetzeskraft, sie saufen Wein und predigen Wasser, sie erpressen das Volk und sind gerade mal von einem kleinen Bruchteil des Volkes dafür gewählt bzw. auserwählt. Nämlich von dem Bruchteil, welcher in Parteien für die Aufstellung der Kandidaten (der Partei) für Wahlen, auf die das Volk keinen wirklichen Einfluss hat, zuständig ist. Sie schaffen sich ihre eigenen Gesetze und sind sich nicht zu schade, dies in aller Öffentlichkeit zu tun. Es ist ihnen auch egal, dass sie von Gesetzen, Gesetzesinhalten, Gesetzessystematik oder dem Sinn von Gesetzen ungefähr soviel Ahnung haben, wie ein Hartz-IV-Sklave vom SGB II oder gar vom Grundgesetz. Wo sich dieser jedoch seine eigenen Gesetze nicht schaffen kann, da dürfen Dilettanten ihm vorschreiben, dass er von einem Regelbedarf zu leben hat, welchen sich diese Herrschaften pro Tag genehmigen. Sie nennen es Diät - ihren Regelbedarf, nicht den der Hartzler.

»Es kann doch nicht sein, dass eine Minderheit von Menschen in unserem Land einer Mehrheit von Menschen Angst macht.« Angela Merkel

Sie schaffen es sogar - immer im Namen des Volkes - den wenigen Volksvertretern, welche diesen Namen auch verdienen, deren auftretende Missfallensäußerungen an der Arbeit des Bundestages als natürliche Personen verbieten bzw. unter Strafe stellen zu wollen. Sie stellen damit nicht weniger als die Systematik des Grundgesetzes auf den Kopf, indem sie - wohlgemerkt einfachgesetzlich und ohne Änderung des Grundgesetzes selbst - das in Artikel 1 des Grundgesetzes und gemäß Art. 79 Abs. 3 GG jedem Änderungszugriff des Bundestages entzogene Prinzip der Unterstellung des Staates unter die menschliche Würde und die damit verbundenen Grundrechte, welche gemäß Art. 1 Abs. 3 GG Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden, in deren Gegenteil verkehren, indem sie diese menschliche Würde dem Staat unterstellen und beanspruchen, dass der Mensch den Staat zu schützen und zu achten hätte und nicht mehr der Staat den Menschen. Damit machen sie das, was sie seit 62 Jahren machen, sie suspendieren die Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und verwandeln sie in fallweise gewährte Privilegien einzelner, meist der Parlamentarier und ihrer Bundesgenossen selbst. Als Krönung verwenden sie ihre Gesetzgebungskompetenz zur Verabschiedung von ihnen dienenden Einzelfallgesetzen, welche als Abwehrrechte des Staates gegen die Grundrechte seiner Bürger missbraucht werden. Vor der Übernahme der Verantwortung, der Strafverfolgung und ihrer gerichtlichen Verurteilung schützen sie sich, im Namen des Volkes, indem sie ihre Kontrolleure selbst bestimmen - an oberster Stelle das Bundesverfassungsgericht mit von den Tätern ernannten Richtern, welche Rechtsbeugung durch Rechtsprechung begehen.

»So müht sich die Dogmatik wie Sisyphus, die von den Gipfeln der Grundrechte herabrollende Problematik aufzufangen und wieder nach oben zu wälzen, stets in Versuchung, schon auf halber Höhe ein Pathos anzuwenden, das nur Göttern ziemt.« Niklas Luhmann²

Die meisten Mitglieder des Bundestages können im Lichte dieser Tatsachen demnach mit Fug und Recht als Verfassungsfeinde betrachtet werden. Ihnen fehlt ganz einfach die Würde und damit die Absicht, welcher es bedarf, um diesen Zuständen ein Ende zu bereiten.

Quellennachweise:

¹ http:/www.bundestag.de/presse/hib/2011_04/2011_167/03.html
² Grundrechte als Institution - ein Beitrag zur politischen Soziologie von Niklas Luhmann (1974 Duncker & Humblot)

Shortlink: http:/is.gd/fqlnVq

Eine Antwort schreiben

Eine Antwort zu “Die Würde des Bundestages”

  1. Guter Artikel!
    Mit der Würde des Bundestages verhält es sich ähnlich wie mit der verdorbenen Standesehre der Juristen. Um sie zu erhalten sind weder Parteiverrat noch Rechtseugung justitiabel.
    Verbrecher aus den eigenen Reihen werden, wie bei der Mafia, unter Androhung von Sanktionen durch die Kammern von allen Standesmitgliedern gedeckt.

Ihre Meinung zählt: GOOPINIO - Meinungsumfragen zu Gesellschaft, Justiz, Politik und Wirtschaft